Gerichtsdiener
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Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einem Gericht als Diener[1], also in untergeordneter und weisungsgebundener Funktion angestellt ist. Derartige sitzungspolizeiliche Aufgaben werden heute in Deutschland nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von den Justizwachtmeistern wahrgenommen (§§ 176 ff. GVG).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Gerichtsdiener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gerichtsdiener duden.de, abgerufen am 12. Mai 2020.