Hans Krailsheimer

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Hans Krailsheimer (* 29. Januar 1888 in Nürnberg; † 12. Januar 1958 in München)[1] war ein deutscher Jurist und Schriftsteller, der vor allem durch seine Aphorismen bekannt ist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hans Krailsheimer studierte Rechtswissenschaften in Genf, München, Berlin und Würzburg. Im Jahr 1917[1] erfolgte in Erlangen seine Promotion sowie die Zulassung als Rechtsanwalt. In der Folgezeit war er in erster Linie für Wirtschaftsverbände als Syndikus tätig.

Emigration[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 12. September 1933 wurde Krailsheimer, aufgrund des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Zulassung entzogen und im Oktober 1933 emigrierte er über die Tschechoslowakei in die Schweiz und weiter nach Frankreich. Im Jahr 1938 wurde er vom Deutschen Reich ausgebürgert. Von 1939 bis 1941 erfolgte seine Internierung und nach der Teilbesetzung Frankreichs floh er in den unbesetzten Landesteil.[1]

Nachkriegszeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1945 bestritt Krailsheimer seinen Lebensunterhalt aus Unterstützungen, die er von jüdischen Organisationen erhielt. Erst im Jahr 1954 kehrte er nach München zurück[1], wo er vier Jahre später verstarb.

Zitate (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • „Das Gefährlichste an den Halbwahrheiten ist, dass fast immer die falsche Hälfte geglaubt wird.“
  • „Allein sein zu müssen ist das schwerste, allein sein zu können das schönste.“
  • „Auf der Bühne wird die Maske von der Rolle, im Leben wird die Rolle von der Maske bestimmt.“
  • „Eine Idee, die als Wahrheit abgewirtschaftet hat, kann als Schlagwort immer noch eine schöne Karriere machen.“
  • „Es gibt eine besonders unsympathische Art von Hochmut, die Demut.“
  • „Talente finden Lösungen, Genies entdecken Probleme.“

Rezeption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Ein Meister in der Kunst des Aphorismus, ein Dichter und Philosoph und ein liebenswürdiger, überaus bescheidener Mensch.“

Die Zeit vom 13. Februar 1958[2]

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Börsenterminhandel und Kontokorrentverkehr. Nürnberg 1917.
  • Die Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht vom 21. Mai 1920. Schmalfeldt, Berlin 1920.
  • Kein Ausweg ist auch einer. Ernst Heimeran, München 1954.
  • Aporismen. Fränkische Bibliophilengesellschaft, 1957.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Brief von Hans Krailsheimer an Ernst Heimeran,[3] 1953.
  • Kürschners Deutscher Literaturkalender Nekrolog 1936-1970. Gruyter Berlin.
  • Berd Mertens, Margareta Feketitsch-Weber: Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen im Nationalsozialismus. Erlanger Forschungen Sonderreihe Band 15, Erlangen 2010, ISBN 3-930-3579-92.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Reinhard Weber: Das Schicksal der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern nach 1933. Walter de Gruyter 2006, ISBN 3-486-8408-6X, S. 282.
  2. zeit.de Abgerufen am 10. Dezember 2017
  3. https://kalliope-verbund.info/de/ead?ead.id=DE-611-HS-1067230