Hermann von Hörde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hermann von Hörde (* im 15. Jahrhundert; † 4. Mai 1511) war Domherr in Münster.

Herkunft und Familie

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hermann von Hörde entstammte dem westfälischen Adelsgeschlecht Hörde und war der Sohn des Friedrich von Hörde zu Störmede († 1503) und dessen Gemahlin Katharina von Fürstenberg. Sein Bruder Philipp war Vizedominus und Domherr in Münster. Johann, sein anderer Bruder, war Domherr in Paderborn.

Hermann findet als Domherr zu Münster erstmals am 10. April 1486 urkundliche Erwähnung. Er war im Besitz des Archidiakonats Winterswijk. Die Ernennung zum Dombursar fiel in das Jahr 1508. In dieser Funktion war er für die Wirtschaftsführung des Domkapitels verantwortlich. Hermann unterstützte seinen Freund, den Domherrn Rudolf von Langen, in tatkräftiger Weise bei der Reform der Domschule.[1] Für ihn und für seinen Bruder Philipp wurde ein Epitaph im Dom zu Münster errichtet.

  • Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Germania Sacra, Wilhelm Kohl: NF 17.2, Das Bistum Münster 4.1, S. 366