„Informationstechnisches System“ – Versionsunterschied
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Version vom 21. Oktober 2010, 08:58 Uhr
Unter dem Begriff Informationstechnisches System (abgekürzt IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme. Darunter fallen zum Beispiel Computer, Großrechner, Serversysteme, Datenbanksysteme, Informationssysteme, Prozessrechner, Digitale Messsysteme, DSP-Systeme, Microcontrollersysteme, Kompaktregler, eingebettete Systeme, Mobiltelefone, Handhelds, digitale Anrufbeantworter, Videokonferenzsysteme und diverse Kommunikationssysteme u.a.m.
Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet.[1]
Siehe auch
Toiletten tür links oben neben dem braunen strich