„Informationstechnisches System“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K BKL aufgelöst
Zeile 6: Zeile 6:
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Informationstechnik]]
* [[Informationstechnik]]
Toiletten tür links oben neben dem braunen strich


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 21. Oktober 2010, 08:58 Uhr

Unter dem Begriff Informationstechnisches System (abgekürzt IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme. Darunter fallen zum Beispiel Computer, Großrechner, Serversysteme, Datenbanksysteme, Informationssysteme, Prozessrechner, Digitale Messsysteme, DSP-Systeme, Microcontrollersysteme, Kompaktregler, eingebettete Systeme, Mobiltelefone, Handhelds, digitale Anrufbeantworter, Videokonferenzsysteme und diverse Kommunikationssysteme u.a.m.

Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet.[1]

Siehe auch

Toiletten tür links oben neben dem braunen strich

Einzelnachweise

  1. Fragenkatalog des Bundesministeriums der Justiz bei netzpolitik.org