Johann Nicolaus Friedrich Brauer

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Johann Nicolaus Friedrich Brauer

Johann Nicolaus Friedrich Brauer (* 20. Februar 1754 in Büdingen;[1]17. November 1813 in Karlsruhe) war ein badischer Beamter und Politiker.

Leben und Wirken

Brauer war Sohn von Christoph Friedrich Brauer und dessen Ehefrau Sabine (geb. Rücker)[2] Der Vater war Canzlei-Direktor im Dienste des Hauses Isenburg. In erster Ehe war Brauer selbst mit Wilhelmine Luise Friderike Hemeling und in zweiter Ehe mit Luise Preuschen verheiratet. Aus der ersten Ehe gingen sechs und aus der zweiten Ehe drei Kinder hervor.

Brauer studierte in Gießen und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Jahr 1774 trat Brauer in den badischen Staatsdienst ein. Im Jahr 1775 war er Assessor, 1777 wirklicher Hof- und Regierungsrat und 1788 Geheimer Hofrat. Er war seit 1790 Hofratsdirektor und Mitglied im Geheimratskollegium. Im Jahr 1792 wurde Brauer zum wirklichen geheimen Rat und Direktor des lutherischen Kirchenrats ernannt. Während der Rheinbundzeit war Brauer zeitweise der führende Politiker Badens. Nach den Reformen der Verwaltung übernahm Brauer 1807 in dem als Polizeidepartement bezeichneten Innenministeriums die Leitung. Ein Jahr später wurde er stellvertretender Minister im Justizdepartement und Mitglied des Staatsrates. Im Jahr 1810 war er Ministerialrat und stellvertretender Minister im Außenministerium. Seit 1811 war Brauer referierender Kabinettsrat im Innen- und Außenministerium. Brauer war wichtiger Ratgeber von Karl Friedrich sowie Karl Ludwig Friedrich von Baden. Lediglich in der Regierungszeit von Sigismund von Reitzenstein 1809/10 verlor er zeitweise an Einfluss.

Bereits seit 1789 war Brauer maßgeblich an der Erarbeitung zahlreicher wichtiger Gesetze beteiligt. Im Zuge der Säkularisation und Mediatisierung nach 1803 hat er die Eingliederung der neuen Landesteile wesentlich mitgeprägt. Auch die Reformgesetze in der ersten Phase der Rheinbundzeit ab 1806 gingen wesentlich auf Brauer zurück. Von zentraler Bedeutung war Brauers Rezeption des Code Civil und dessen Umarbeitung auf die badischen Verhältnisse. Als badisches Landrecht trat das Gesetzeswerk 1810 in Kraft und galt bis 1899. Ein erster badischer Verfassungsentwurf von 1809, der ebenfalls auf Brauer zurückgeht, wurde nicht umgesetzt.

Neben seiner Tätigkeit im Staatsdienst war Brauer auch als Autor und Herausgeber vielfältig tätig. Darunter sind seine Erläuterungen zu dem Code Napoleon in sechs Bänden (Karlsruhe 1809-1812). Außer juristischen Schriften war er auch Verfasser theologischer Werke und sogar von Kirchenliedern. Brauer hatte Kontakt zu Johann Peter Hebel sowie Johann Heinrich Jung-Stilling.

Brauersche Rubriken

"Maßgeblich verantwortlich für die Organisation des Archivwesens [...] – war der Geheime Rat Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754 –1813): Seine bereits 1801 geschaffene Archivordnung sollte die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmen und bis in die Gegenwart fortwirken" (Archivnachrichten Nr. 28, 2004 [1]). Die bis heute in den Findbüchern des Generallandesarchivs Karlsruhe anzutreffenden Brauerschen Rubriken, die alles Schriftgut in Sachgruppen von A-Z ordneten, sind eines der herausragendes Beispiele für eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik.

Einzelnachweise

  1. Kirchenbuch Büdingen (der Eintrag im ADB ist somit falsch)
  2. Anm.: Ehefrau Sabine war Tochter des ehemaligen Frankfurter Bürgermeisters Rücker