Kabinett Mathy

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Das Kabinett Mathy bildete vom 27. Juli 1866 bis zum 3. Februar 1868 die Landesregierung von Baden.

Amt Name
Kabinetts- und Staatsminister
als Präsident des Staatsministeriums[1]
sowie Finanzen und Handel
Karl Mathy
Äußeres und großherzogliches Haus Rudolf von Freydorf
Inneres Julius Jolly
Justiz[2] Anton von Stabel
Krieg Damian Ludwig
Ohne Geschäftsbereich[3] August Nüßlin

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bertold Spuler: Regenten und Regierungen der Welt. Teil II, Band 3: Neuere Zeit 1492–1918. Ploetz Verlag, Würzburg 1962.
  • Wolfgang Leiser: Minister des Großherzogtums Baden 1818–1918. In: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten. 1815–1933 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Band 14 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. Band 18). Boldt, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1830-2, S. 219–229.

Einzelnachweise und Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dass Mathy von 1866 bis 1868 Staatsminister war, ist bei Leiser nicht angegeben, jedoch bezeichnet ihn Spuler als Ministerpräsidenten. In der ADB (z. B. in der Biographie zu Anton von Stabel) ist Mathy jedoch als Staatsminister genannt.
  2. Die Angabe, dass Stabel seit Februar 1867 erneut Justizminister war, beruht auf den Angaben zur Biographie seiner Person in der ADB. Wer von Juli 1866 bis Februar 1867 badischer Justizminister war, geht aus der Biographie Stabels in der ADB nicht hervor. Sowohl bei Spuler als auch bei Leiser ist für den Zeitraum von 1860 bis 1868 kein Name genannt, welcher das badische Justizministerium leitete.
  3. Der Minister ohne Geschäftsbereich ist nur bei Spuler angegeben, nicht jedoch in der Liste von Wolfgang Leiser.