„Lüftungsanlagenrichtlinie“ – Versionsunterschied

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== Muster Lüftungsanlagenrichtlinie ==
== Muster Lüftungsanlagenrichtlinie ==
Die '''Muster Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR)''' soll die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen. Sie wird ständig aktualisiert von der ''Bauministerkonferenz'' (ARGEBAU); in dieser sind alle Bundesländer vertreten. Auf diesem Muster basieren die Lüftungsanlagenrichtlinien sämtlicher Länder.
Die '''Muster Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR)''' gilt als Vorlge und soll die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen. Erstellt und aktualisiert wird sie von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), in der alle Bundesländer vertreten sind. Auf diesem Muster basieren die Lüftungsanlagenrichtlinien sämtlicher Länder. Es sind jedoch


Die Lüftungsanlagenrichtlinie formuliert die Anforderungen die sich aus §41 MBO ergeben. Sie gilt also für Anlagen, an die lt. Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden.
Die Lüftungsanlagenrichtlinie formuliert die Anforderungen die sich aus §41 MBO ergeben. Sie gilt also für Anlagen, an die lt. Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden.

Version vom 31. Januar 2011, 13:03 Uhr

Die Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) des jeweiligen Bundeslandes ist eine in Deutschland nach Landesbauordnung eingeführte technische Baubestimmung. In ihr werden die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen in dem jeweiligen Bundesland geregelt. Als Vorlage für die Länder wird die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) verwendet.

Muster Lüftungsanlagenrichtlinie

Die Muster Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) gilt als Vorlge und soll die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen. Erstellt und aktualisiert wird sie von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), in der alle Bundesländer vertreten sind. Auf diesem Muster basieren die Lüftungsanlagenrichtlinien sämtlicher Länder. Es sind jedoch

Die Lüftungsanlagenrichtlinie formuliert die Anforderungen die sich aus §41 MBO ergeben. Sie gilt also für Anlagen, an die lt. Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden.

Aufbau der Richtlinie

Die Richtlinie besteht aus einem

  • Textteil mit den einzelnen Anforderungen.
  • Einem Teil mit schematischen Darstellungen und zusätzlichen Vorschriften

Inhalt

In der Lüftungsanlagenrichtlinie wird geregelt:

  • Der Geltungsbereich
  • Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen (in Lüftungsanlagen)
  • Anforderungen an Bauteile von Lüftungsanlagen
  • Auswahl und Anordnung der Bauteile
  • Lüftungszentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen
  • Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3
  • Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen, ausgenommen Kaltküchen
  • Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung
  • Bauvorlagen

Hinweis: Um die jeweils aktuelle Fassung der jeweils gültigen Landesrichtlinien zu erhalten, wird empfohlen, die von annähernd allen Bundesländern vorgehaltenen Online-Angebote ihres Landesrechts zu nutzen.