Landesarbeitsgericht Jena

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Das Landesarbeitsgericht Jena war von 1927 bis 1945 ein Landesarbeitsgericht mit Sitz in Jena.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Für Thüringen entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Jena. Diesem waren die 12 Arbeitsgerichte Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Gera, Greiz, Gotha, Jena, Meiningen, Saalfeld, Sondershausen und Sonneberg nachgeordnet.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Jena wurde aber nicht wieder eröffnet. Seine Rolle erhielt das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 27. Mai 1927; in: Gesetzsammlung für Thüringen, 1927, S. 132 f., Digitalisat
  3. Bekanntmachung über die Arbeitsgerichte im Lande Thüringen vom 24. Juli 1946, Regierungsblatt für das Land Thüringen, Teil II S. 309