Landesrabbinat Bamberg

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Das Landesrabbinat Bamberg entstand 1658 im Hochstift Bamberg als Organisationsform der jüdischen Bewohner im Fürstbistum Bamberg.

Die Schaffung eines Landesrabbinats unter Einbeziehung aller Schutzjuden des Hochstifts und den ritterschaftlichen Orten wurde am 18. Februar 1619 unterzeichnet. Durch den Dreißigjährigen Krieg verzögerte sich die Umsetzung bis zum 1. August 1658. Nun wurde der Sitz des Landesrabbinats in Zeckendorf eingerichtet.

Das Landesrabbinat wurde mit dem Judenedikt von 1813 aufgehoben und die Organisation der Distriktsrabbinate geschaffen.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Gründung eines Landesrabbinats war es möglich geworden, gemeinschaftlich für die Abgaben zu sorgen. 1644 wurde die Höhe des Schutzgeldes einheitlich geregelt und auf 23 fl. (Gulden) pro Familie und Jahr festgesetzt. Das Schutzgeld wurde von den Landboten eingetrieben. Die Landboten waren Delegierte der Deputiertenversammlung der Landjudenschaft, der die Verantwortung für die Abgaben oblag.

Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landesrabbinat Bamberg war in fünf Kreise mit 25 Gemeinden eingeteilt:

  • Kreis Bamberg-Stadt
  • Kreis Gebürg
  • Kreis Hagenbach
  • Kreis Aischgrund
  • Kreis Zeckendorf

Landesrabbiner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Eva Groiss-Lau: Jüdisches Kulturgut auf dem Land. Synagogen, Realien und Tauchbäder in Oberfranken. Hrsg. von Klaus Guth (Landjudentum in Oberfranken, Bd. 2), München 1995, ISBN 3-422-06142-8, S. 24.
  • Mehr als Steine... Synagogen-Gedenkband Bayern. Band I. Hrsg. von Wolfgang Kraus, Berndt Hamm und Meier Schwarz. Erarbeitet von Barbara Eberhardt und Angela Hager unter Mitarbeit von Cornelia Berger-Dittscheid, Hans Christof Haas und Frank Purrmann. Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2007. ISBN 978-3-89870-411-3.