Landgericht Teschen

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Das Landgericht Teschen war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau und später Oberlandesgericht Kattowitz mit Sitz in Teschen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Teschen wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Teschen. Sein Sprengel umfasste den Landkreis Teschen.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[2]:

Amtsgericht Sitz
Amtsgericht Freistadt/OS Freistadt/OS
Amtsgericht Jablunkau Jablunkau
Amtsgericht Oderberg Oderberg
Amtsgericht Skotschau Skotschau
Amtsgericht Teschen Teschen

Zum 1. April 1941 wurde das Oberlandesgericht Kattowitz eingerichtet und das Landgericht Teschen diesem zugeordnet. 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Teschen und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 163, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat