Landgericht Glatz

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Das Landgericht Glatz war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau mit Sitz in Glatz.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1849 wurden in Preußen Appellationsgerichte gebildet, denen Kreisgerichte nachgeordnet waren, die für jeweils einen Landkreis als erstinstanzliche Gerichte dienten. Für Glatz entstand damit das Appellationsgericht Breslau mit 23 zugeordneten Kreisgerichten, darunter das Kreisgericht Glatz.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich-preußische Landgericht Glatz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Glatz. Das Landgericht war danach für die Landkreise Frankenstein, Glatz, Habelschwerdt, Münsterberg und Neurode zuständig.[2] Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Frankenstein Frankenstein Der Kreis Frankenstein ohne den Teil, der dem Amtsgericht Reichenstein zugeordnet war.
Amtsgericht Glatz Glatz Der Kreis Glatz ohne den Teil, der den Amtsgerichten Lewin und Reinerz zugeordnet war. Aus dem Kreis Neurode die Amtsbezirke Eckersdorf, Rothwaltersdorf und Nieder-Steine.
Amtsgericht Habelschwerdt Habelschwerdt Der Kreis Habelschwerdt ohne den Teil, der den Amtsgerichten Landeck und Mittelwalde zugeordnet war.
Amtsgericht Landeck Landeck Aus dem Kreis Habelschwerdt die Stadtbezirke Landeck und Wilhelmsthal und die Amtsbezirke Gersdorf, Kamnitz, Koblitzbach, Kunzendorf, Landeck, Reyersdorf, Seitenberg und Teile des Amtsbezirks Waltersberg.
Amtsgericht Lewin Lewin Aus dem Kreis Glatz der Stadtbezirk Lewin und die Amtsbezirke Gellenau, Hallatsch, Schlaney, Tassau und Tschischney.
Amtsgericht Mittelwalde Mittelwalde Aus dem Kreis Habelschwerdt der Stadtbezirk Mittelwalde und Teile der Amtsbezirke Lauterbach und Rosenthal.
Amtsgericht Münsterberg Münsterberg Kreis Münsterberg
Amtsgericht Neurode Neurode Der Kreis Neurode ohne den Teil, der den Amtsgerichten Glatz und Wünschelburg zugeordnet war.
Amtsgericht Reichenstein Reichenstein Aus dem Kreis Frankenstein der Stadtbezirk Reichenstein und die Amtsbezirke Heinrichswalde, Maifritz und Teile der Amtsbezirke Banau, Camenz und Reichenau.
Amtsgericht Reinerz Reinerz Aus dem Kreis Glatz der Stadtbezirk Reinerz und die Amtsbezirke Friedersdorf, Friedrichsgrund, Grunwald, Rückers.
Amtsgericht Wünschelburg Wünschelburg Aus dem Kreis Neurode der Stadtbezirk Wünschelburg und die Amtsbezirke Albendorf, Carlsberg, Rathen, Reichenforst, Seifersdorf, Tuntschdorf und Teile des Amtsbezirks Mittelsteine.

[3]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 256.990 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und sechs Richter tätig.[4]

1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Glatz.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Gerichts-Verfassungen der Deutschen Staaten, H. A. Fecht, 1868 S. 149 f., Digitalisat
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 454 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 401 online