Landkreis Böhmisch Leipa

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Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

Der deutsche Landkreis Böhmisch Leipa bestand in der Zeit der nationalsozialistischen Besatzung zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

Das Gebiet des Landkreises Böhmisch Leipa hatte am 1. Dezember 1930 54.128 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 48.356 und am 22. Mai 1947 36.827 Bewohner. Heute leben in dem tschechischen Bezirk über 100.000 Menschen (siehe auch Okres Česká Lípa).

Verwaltungsgeschichte

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Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

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Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Česká Lípa zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der politische Bezirk Česká Lípa trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnungen Böhmisch Leipa. Der politische Bezirk Böhmisch Leipa umfasste die Gerichtsbezirke Böhmisch Leipa und Haida. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Böhmisch Leipa die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

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Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Böhmisch Leipa förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Böhmisch Leipa.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Böhmisch Leipa zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Böhmisch Leipa in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Er erhielt ferner vom Landkreis Dauba den Gerichtsbezirk Dauba. Zusätzlich wurden die folgenden Gemeinden eingegliedert:

Zum 1. August 1939 wurde der aufgelöste Landkreis Dauba wieder errichtet. Er erhielt vom Landkreis Böhmisch Leipa den Gerichtsbezirk Dauba und die Gemeinden Bösig, Neudorf, Nossadel, Weißwasser (Ortschaften Leimgruben und Wasatschka), Wiska und Zolldorf (Ortschaft Waldsteinruhe 2. Ant.).

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehörte das Gebiet wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

1938–1945: Rudolf Thume

Kommunalverfassung

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Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

1942 wurde der Markt Arnsdorf in die Stadt Haida eingegliedert.