Landschaftsschutzgebiet Linnepetal und Zuflüsse zwischen Linnepe und der südlichen Plangrenze

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Das Landschaftsschutzgebiet Linnepetal und Zuflüsse zwischen Linnepe und der südlichen Plangebietsgrenze mit 50,4 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Linnepetal zwischen Linnepe und der südlichen Plangrenze als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 49,59 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG mit verändertem Namen erneut ausgewiesen. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG grenzt direkt an den Siedlungsraum von Linnepe, Linneperhütte und Meinkenbracht. Das LSG geht bis zur südlichen Stadtgrenze. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG umfasst Grünlandflächen im Talraum der Linnepe. Das Grünland im zu den quellnahen Bachbereichen immer schmaler werdende Sohlental der Linnepe wird überwiegend als Viehweide genutzt. Der durchfliessende, naturnahe Bach wird auf langen Strecken von einem dichten, mehrstämmigen Ufergehölzen begleitet. Auf den Wegböschungen und Hangfüßen und z. T. an Parzellengrenzen stocken Heckenelemente oder heckenartige Gehölzstreifen.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 87.
  2. Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 164. (PDF) Abgerufen am 11. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 16′ 39″ N, 8° 5′ 5″ O