Landschaftsschutzgebiet Röhrtal nördlich Hachen

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Das Landschaftsschutzgebiet Röhrtal nördlich Hachen mit 15 ha Flächengröße liegt nordöstlich Hachen im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Röhrtal nördlich von Hachen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 26,15 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und deutlich verkleinert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG grenzt direkt an Hellefeld. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG besteht aus drei Teilflächen. Das LSG liegt zwischen der Röhrtalbahn und der Bundesstraße 229. Der Weiler Reigern liegt mitten im LSG. Östlich grenzt die dortige Kläranlage an. Das LSG geht im Osten bis an die Stadtgrenze. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG umfasst Grünlandflächen im Talaue der Röhr. Die einbezogenen Böschungen der südlichen Teilfläche sind gut strukturiert und mit Laubholz bewachsen.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 89.
  2. Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 166. (PDF) Abgerufen am 14. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 23′ 15″ N, 7° 59′ 48″ O