Das Kloster Herwardeshude wurde vor der Reformation durch die Äbtissin geleitet, die einzig dem Erzbischof von Hamburg-Bremen unterstand.[1] Ihre Stellvertreterin war die Priorin.[2] An der Verwaltung der Klostergüter beteiligt war der Propst.[3] Er wurde vom Konvent gewählt und unterstand der Äbtissin. Der Propst sollte die Geschäfte erledigen, die der Äbtissin als Frau nicht erlaubt waren. Außerdem war er Pfarrer und Beichtvater der Nonnen und geistlicher Richter.
1307 wurde innerhalb des Klosters ein Hospital sowie zu dessen Unterstützung eine Stiftung gegründet. Später diente sie zur Unterstützung des Klosters allgemein. Als Vorsteher („provisores“) des Krankenhauses und der Stiftung wurden zwei von vier Hamburger Bürgermeistern eingesetzt. Es sind nur die ersten beiden Vorsteher überliefert.[4] Sie können als Vorgänger der Patrone nach der Reformation gelten. Ab 1482 wurden nach einer gescheiterten Reform zwei Klosterbürger als Prokuratoren für die Geschäftsführung eingesetzt. Sie wurden von der Äbtissin ausgewählt. Es handelte sich um Hamburger Bürger und Ratsherren.[5]
Eine besondere Beziehung zur Stadt Hamburg unterhielten die monitores daselbst. Sie vertraten das Kloster bei der Abwicklung von Rentengeschäften.
Das Kloster St. Johannis wurde nach der Reformation durch die beiden ersten Bürgermeister Hamburgs (als Patrone)[6], zwei Klosterbürger (als Vorsteher)[7] und die Jungfer Domina[8] verwaltet, die gemeinsam den Großen Konvent bildeten. Ihnen standen unterstützend, aber nicht stimmberechtigt, je ein Klosterschreiber[9] und ein Klostervogt[10] zur Seite.
Nach dem Wegfallen des Propstes, dem auch weltliche Geschäfte zustanden, trat an die Stelle der Prokuratoren der Klosterschreiber. Er hatte auch das Protokoll, die Rechnungen und Hypothekenbücher des Klosters zu führen, zweimal jährlich mit dem Klostervogt eine Grenzbegehung vorzunehmen und darüber hinaus Aufträge für das Kloster zu erledigen, die ihm von der Leitung erteilt wurden. Seine Stelle kaufte er seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts für eine bedeutende Summe, leistete außerdem 10.000 Mark Kaution. Seine Einkünfte bestanden aus: freier Dienstwohnung im Kloster, verschiedenen festen Einnahmen und aus Gebühren. Sie musste er, wie der Klostervogt, als eine Art von Leibrente ansehen, die er durch den Kauf der Stelle erwarb[11].
Aufgaben des Klostervogtes waren seit dem Ende des 16. Jahrhunderts: die Grenzen des Klostergebietes zu überwachen, den Zustand von Ländereien, Holzungen und Jagdwesen zu kontrollieren, die Land- und Wasserwege instand halten zu lassen. Er hatte auch Polizeigewalt und musste von den Bauern die ausstehenden Abgaben eintreiben. Die Stelle kaufte er ebenfalls seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts. Seine Wohnung hatte er in Eppendorf oder Eimsbüttel zu wählen. Seine Einnahme bestand aus Geld, festen Naturalleistungen und zufälligen Einkünften[12].
Alle Amtsträger übten ihre Funktion in der Regel auf Lebenszeit aus. Das Ende der Amtszeit ist also das Sterbedatum, außer bei
E = Ende der regulären Amtszeit als Bürgermeister
P = Pensionierung
R = Rücktritt (i. d. R. aus Alters- und Gesundheitsgründen)
S = Suspendierung
Ratsherr = Die Vorsteher legten ab 1621 ihr Amt nieder, wenn sie in den Rat gewählt wurden
# = Grund unbekannt
Das Kloster St. Johannis übte die Hoheitsrechte über zahlreiche Dörfer aus, die 1830 der Landherrenschaft der Geestlande und damit der direkten Hamburger Hoheit unterstellt wurden. Die späteren Amtsträger sind dafür ohne Belang. Sie werden hier jedoch noch bis zum Stand von 1884 genannt, dem Jahr, in dem sie bei Gaedechens et al. veröffentlicht wurden.
Bei den ersten Klosterbürgern sind die genauen Amtszeiten nicht bekannt. Es scheint auch so, dass nicht alle auf Lebenszeit amtierten: Es hätte dann zeitweise erheblich mehr als nur zwei Vorsteher gegeben. Ab 1572 sind zwei Nachfolgereihen erkennbar:
Schillhorn kaufte die Stelle für 21.400 Mark dänische Kronen, wurde wegen „Unterschleifs“ (gewohnheitsmäßiger Unterschlagung) abgesetzt und zu 15 Jahren Spinnhausstrafe verurteilt.
Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530. (Dissertationsschrift), Münster 1996, ISBN 3-8258-2758-5. S. 1 ff. in der Google-Buchsuche