Liste der Baudenkmäler in Kleinaitingen
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Kleinaitingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Ortsteilen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kleinaitingen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Am Kirchberg 1 (Standort) |
Pfarrhaus | zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederung, nach Plan von Johann Michael Voit, 1829/30. | D-7-72-160-1 Wikidata |
|
Am Kirchberg 36 (Standort) |
Katholische Pfarrkirche St. Martin | Saalbau mit eingezogenem Chor und südlichem Turm mit Spitzhelm, Turmunterbau 13. Jahrhundert, 1480 Turmerhöhung, Chorneubau und Langhauserweiterung, 1627 Erweiterung durch Jakob Aschberger, 1733 Erweiterung durch Joseph Meitinger; mit Ausstattung. | D-7-72-160-2 Wikidata |
weitere Bilder |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 132–133.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Baudenkmäler in Kleinaitingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Kleinaitingen im Bayerischen Denkmal-Atlas
- Denkmalliste für Kleinaitingen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege