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Liste der Bodendenkmäler in Icking

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Icking zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Icking[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Walchstadter Straße 67
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Bartholomäus in Walchstadt und ihres Vorgängerbaus. D-1-8034-0016 BW
Isarweg 3
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche Heilig Kreuz in Icking und ihres Vorgängerbaus sowie Siedlung des frühen Mittelalters. D-1-8034-0017 mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
weitere Bilder
(Standort) Brandopferplatz der mittleren und späten Bronzezeit. D-1-8034-0018 BW
Icking
(Standort)
Grabhügel mit Bestattungen der Bronzezeit. D-1-8034-0020 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-1-8034-0023 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0024 BW
(Standort) Grabhügel mit Bestattungen der Hallstattzeit. D-1-8034-0025 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8034-0027 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8034-0028 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0044 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0054 BW
Ebenhauser Straße 15
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Anian in Irschenhausen und ihrer Vorgängerbauten sowie Tuffplattengräber des frühen Mittelalters. D-1-8034-0086 mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
weitere Bilder
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0111 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-1-8034-0164 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0184 BW
Wolfratshauser Straße 6
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johann Baptist in Dorfen und ihres Vorgängerbaus. D-1-8034-0189 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.923695,11.41693!/D:Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johann Baptist in Dorfen und ihres Vorgängerbaus., spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde!/|BW]]
(Standort) Abgegangene Kirche der frühen Neuzeit (St. Ulrich) sowie Burgstall des hohen Mittelalters. D-1-8034-0194 BW
(Standort) Siedlung und Brandgräber vorgeschichtlicher Zeitstellung D-1-8034-0223 BW

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Icking – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien