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Liste der Naturdenkmale in Hohndorf

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Die Liste der Naturdenkmale in Hohndorf nennt die Naturdenkmale in Hohndorf im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Bild Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Datum Nummer

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Orchideen-Standort Rudolf-Breitscheidschacht
 
Hohndorf (50° 44′ 3,5″ N, 12° 40′ 28,2″ O) Fläche: ca. 24446 m² Beschluss des Rates des Kreises Stollberg Nr. 200/84 vom 25.10.1984 364.23-117



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Steinkohlenhalde (sog. Ida-Halde)
 
Hohndorf (50° 44′ 24,6″ N, 12° 41′ 22,3″ O) Fläche: ca. 62350 m² Beschluss des Rates des Kreises Stollberg Nr. 112/82 vom 24.06.1982 364.23-118

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturdenkmale in Hohndorf – Sammlung von Bildern

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.