„Neutraler Ertrag“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 7: Zeile 7:
:der ''reinste'' Fall eines neutralen Ertrags, da keinerlei Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung besteht; z.&nbsp;B. [[Mietvertrag (Deutschland)|Pacht- oder Mieterträge]] aus einem nicht dem Betrieb dienenden Grundstück;<ref>[http://books.google.de/books?id=Zao5RTDsHyUC&pg=PA34&dq=betriebsfremder+ertrag&hl=de&sa=X&ei=JUTxUqmMMIXAswaCpoHwDg&ved=0CDAQ6AEwAA#v=onepage&q=betriebsfremder%20ertrag&f=false Erich Gutenberg, ''Einführung in die Betriebswirtschaftslehre'', 1958, S. 34]</ref>
:der ''reinste'' Fall eines neutralen Ertrags, da keinerlei Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung besteht; z.&nbsp;B. [[Mietvertrag (Deutschland)|Pacht- oder Mieterträge]] aus einem nicht dem Betrieb dienenden Grundstück;<ref>[http://books.google.de/books?id=Zao5RTDsHyUC&pg=PA34&dq=betriebsfremder+ertrag&hl=de&sa=X&ei=JUTxUqmMMIXAswaCpoHwDg&ved=0CDAQ6AEwAA#v=onepage&q=betriebsfremder%20ertrag&f=false Erich Gutenberg, ''Einführung in die Betriebswirtschaftslehre'', 1958, S. 34]</ref>
* '''periodenfremder Ertrag''':
* '''periodenfremder Ertrag''':
:ist zwar betriebsbedingt, fällt jedoch in einer anderen Periode an als in der, in der die entsprechenden Leistungen erbracht werden; z.&nbsp;B. Steuererstattungen, erhaltene [[Anzahlung]]en;
:ist zwar betriebsbedingt, fällt jedoch in einer anderen Periode an als in der, in der die entsprechenden Leistungen erbracht werden; z.&nbsp;B. Steuererstattungen, erhaltene [[Anzahlung]]en; Anmerkung eines Lesers: erhaltene Anzahlungen sind an sich kein Ertrag
* '''außerordentlicher Ertrag''':
* '''außerordentlicher Ertrag''':
:ist in seiner Art und Höhe so außergewöhnlich, dass er nicht als ordentlicher Ertrag verrechnet wird; z.&nbsp;B. Erträge aus Versicherungsentschädigungen, [[Kursgewinn]]e;
:ist in seiner Art und Höhe so außergewöhnlich, dass er nicht als ordentlicher Ertrag verrechnet wird; z.&nbsp;B. Erträge aus Versicherungsentschädigungen, [[Kursgewinn]]e;

Version vom 8. April 2014, 16:17 Uhr

Als neutralen Ertrag bezeichnet man in der Kosten- und Leistungsrechnung allgemein den Teil des Ertrags, der nicht aus der Verfolgung des Betriebszwecks stammt, der in Art und Höhe so außergewöhnlich ist, dass er nicht als betrieblicher Ertrag verrechnet wird oder zeitlich einer anderen Periode zufällt.

Arten

Dabei unterscheidet man zwischen:

  • betriebsfremder Ertrag:
der reinste Fall eines neutralen Ertrags, da keinerlei Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung besteht; z. B. Pacht- oder Mieterträge aus einem nicht dem Betrieb dienenden Grundstück;[1]
  • periodenfremder Ertrag:
ist zwar betriebsbedingt, fällt jedoch in einer anderen Periode an als in der, in der die entsprechenden Leistungen erbracht werden; z. B. Steuererstattungen, erhaltene Anzahlungen; Anmerkung eines Lesers: erhaltene Anzahlungen sind an sich kein Ertrag
  • außerordentlicher Ertrag:
ist in seiner Art und Höhe so außergewöhnlich, dass er nicht als ordentlicher Ertrag verrechnet wird; z. B. Erträge aus Versicherungsentschädigungen, Kursgewinne;
  • bewertungsbedingter Ertrag:
darunter fällt z. B. der Ertrag aus Zuschreibungen.

Neutraler Ertrag in der Erfolgsrechnung

Die betriebsfremden Erträge und die betriebsfremden Aufwendungen bilden zusammen mit den außerordentlichen Aufwendungen und den außerordentlichen Erträgen die neutralen Aufwendungen bzw. die neutralen Erträge. Ihr Saldo ergibt das neutrale Ergebnis. Im Gegensatz zum neutralen Ertrag resultiert der betriebliche Ertrag des operativen Geschäfts direkt aus dem Betriebszweck. Um dem externen Leser eines Jahresabschlusses transparenter zu machen, ist die Aufteilung in operatives und nicht-operatives Geschäft vorgesehen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Erich Gutenberg, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 1958, S. 34