Notarkammer (Begriffsklärung)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Eine Notarkammer ist eine berufsständische Organisation des Notariats:
- Notarkammer für die Einrichtung in Deutschland
- Notarkammer (Estland)
- Notarkammer (Litauen)
- Föderale Notarkammer (Russland)
- Ukrainische Notarkammer
Siehe auch:
- In Österreich wird die entsprechende Organisation Notariatskammer genannt.
- In der Schweiz wird die entsprechende Organisation Schweizerischer Notarenverband genannt.