Ortsrecht
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z. B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.
Beschlussfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Satzungen werden im Gemeindeparlament (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag) beraten und beschlossen.
Ausgestaltungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Beispiele für die Inanspruchnahme des gemeindlichen Rechts sind:
Allgemeine Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Hauptsatzung, Verwaltungsgebührensatzung, Satzung über Bürgerbegehren
Finanzwesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Rechnungsprüfungssatzung, Hundesteuersatzung, Kurtaxensatzung, Jagdsteuersatzung
Vergaberecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird in Vergabevorschriften geregelt.
Marktrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Marktgebührenordnung, Lebensmittelmarktsatzung
Hilfsdienste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gebührenordnung Rettungsdienst, Satzung zur Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
Bildung, Kunst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Theatersatzung, Schulordnung, Mietordnung für Schulräume und schulische Einrichtungen, Volkshochschulsatzung
Personenbeförderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Taxi(tarif)ordnung, Krankenwagensatzung
Straßenverkehrsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Parkgebührenordnung, Stellplatzablösesatzung
Entsorgung/Versorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Entwässerungs- und Entsorgungssatzung, Gebührenordnung Straßenreinigung
Umweltschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Satzung zum Schutz des Baumbestandes
Sozialwesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Obdachlosengebührensatzung, Jugendamtssatzung, Viehseuchensatzung
Baurecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Satzung zum Schutz des Straßenbildes, Vorgartensatzung, Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
Eigenbetriebe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Satzung betreffend der Stadtsparkasse, Bäderordnung, Stiftungssatzungen (KdöR)
Wegerecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Gebietskörperschaft kann die Gemeinnutzung von öffentlichem Grund definieren und sanktionieren.
Beispiele: Die Landeshauptstadt München verbietet das unerlaubte Musizieren im Bereich des Altstadtfußgängerbereiches. siehe auch: Wegerecht