Der Haushalt der Europäischen Union legt die Einnahmen und Ausgaben der EU fest. Er wird jährlich auf Vorschlag der Europäischen Kommission gemeinsam durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union beschlossen. Die Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt bei der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten. Die EU verfügt über eigene Einnahmen (sogenannte Eigenmittel der Europäischen Union), doch im Unterschied zu einem Staat kann sie nicht selbstständig Steuern und Abgaben festsetzen. Stattdessen wird sie aus verschiedenen Quellen finanziert: Die wichtigsten davon sind ein Anteil an der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer sowie nationale Beiträge der Mitgliedstaaten, die sich an deren Bruttonationaleinkommen orientieren. Daneben gibt es „traditionelle Eigenmittel“, insbesondere die Zölle, die aber im Rahmen der allgemeinen Liberalisierung des internationalen Handels in den letzten Jahrzehnten stetig zurückgegangen sind. Artikel lesen…
Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU, verkürzt auch Europäische Währungsunion, EWU) werden die wirtschafts- und währungspolitischen Regelungen der Europäischen Union bezeichnet. Das Projekt, in der EU eine Währungsunion mit einer harmonisierten Wirtschaftspolitik einzurichten, wurde 1990 mit einem Drei-Stufen-Plan eingeleitet und 1999 verwirklicht. Allerdings nehmen derzeit nur 17 der 27 EU-Mitgliedstaaten an der letzten Stufe der EWWU teil. Sie verwenden den Euro als Zahlungsmittel und koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Diese Ländergruppe, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet, wird auch als Eurozone bezeichnet. Die übrigen Mitgliedstaaten der EU haben den Euro noch nicht eingeführt und beabsichtigen dies teilweise auch nicht. Dennoch nehmen sie insofern an der EWWU teil, als sie bestimmte grundsätzliche Vorschriften, etwa die Unabhängigkeit ihrer nationalen Zentralbanken, umsetzen mussten und bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit den übrigen EU-Staaten abstimmen. Artikel lesen…
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt. Das politische System der EU hat sich im Zuge der Europäischen Integration herausgebildet. Es basiert auf zwei Grundverträgen, dem Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag), und beinhaltet sowohl supranationale (überstaatliche) als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente. Während im Europäischen Rat und im nach Fachressorts aufgeteilten Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die nationalen Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls supranational. Artikel lesen…
Das Europäische Parlament (auch Europaparlament, EP) mit Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (vgl. Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer). Artikel lesen…
Die Europäische Kommission ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU). Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr. Sie hat jedoch auch noch weitere Funktionen, insbesondere besitzt sie das alleinige Initiativrecht für die EU-Rechtsetzung. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. Die Mitglieder der Kommission (umgangssprachlich als EU-Kommissare bezeichnet) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt. Sie sind in ihren Entscheidungen unabhängig und sollen nur die gemeinsamen Interessen der Union, nicht die ihrer jeweiligen Herkunftsstaaten vertreten. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Artikel lesen…
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Es findet sich mindestens zweimal pro Halbjahr zu Treffen ein, die auch als EU-Gipfel bezeichnet werden. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution dazu, die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden und Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235f. AEU-Vertrag geregelt. Der Europäische Rat repräsentiert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und bildet daher neben dem Rat der Europäischen Union – auch Ministerrat genannt – die zweite wichtige intergouvernementale Institution der Europäischen Union. Damit grenzt er sich von den supranationalen Organen wie dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof ab. Artikel lesen…
Die Europäische Zentralbank (EZB; engl. European Central Bank, ECB; frz. Banque centrale européenne, BCE) ist Organ der Europäischen Union. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Ihr Sitz ist im Eurotower in Frankfurt am Main. Die Arbeit und die Aufgaben der EZB wurden erstmals im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs (Art. 13 EU-Vertrag). Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282ff. AEU-Vertrag; ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll sie unabhängig von politischer Einflussnahme sein. Artikel lesen…
Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde und am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Der Vertrag von Lissabon reformierte den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), der den neuen Namen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) erhielt. Inhaltlich übernahm der Vertrag von Lissabon die wesentlichen Elemente des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Im Gegensatz zum Verfassungsvertrag ersetzte er EU- und EG-Vertrag aber nicht, sondern änderte sie nur ab. Artikel lesen…
Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Der Emissionshandel ist eines der Mittel, mit denen die Europäische Union versucht, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2008–2012 um acht Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen. Das EU ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Es wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das europäische ETS fungiert dabei auch als Vorreiter eines möglichen globalen Systems. Aktuell umfasst und begrenzt das EU ETS den Kohlendioxidausstoß von rund 11.000 Anlagen in 30 europäischen Ländern (27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen) in der Stromerzeugung sowie einigen Sektoren der Industrie wie Zementfabriken, die zusammen etwas mehr als die Hälfte der europäischen CO2-Emissionen verursachen. Artikel lesen…
Die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union wurden offiziell in der Nacht vom 3. zum 4. Oktober 2005 aufgenommen. Bereits sechs Jahre zuvor, am 11. Dezember 1999, wurde dem Land der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten der EU zuerkannt. Grundlage dafür war das Ankara-Abkommen aus dem Jahr 1963. Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei ist seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in der politischen Diskussion. Obwohl alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union den bisherigen Stadien des Beitrittsprozesses zugestimmt haben, bleibt der Beitritt des Landes umstritten. Artikel lesen…
Die Europawahl 2009 war die siebte Direktwahl zum Europäischen Parlament und fand zwischen dem 4. und 7. Juni 2009[1] statt. Es war die erste Europawahl, an der alle 27 Mitgliedstaaten der 2007 zuletzt erweiterten Europäischen Union teilnahmen. Die christdemokratisch-konservative Europäische Volkspartei (EVP) konnte sich dabei als stärkste Partei behaupten, während die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) deutliche Verluste erlitt. Die größten Zugewinne erfuhr die Europäische Grüne Partei (EGP). In mehreren Ländern konnten auch europaskeptische und rechtsextreme Parteien Erfolge verbuchen. Artikel lesen…