Portal:Migration und Integration/Textabschnitt/CH

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Integration in der Schweiz
In der Schweiz regelt Artikel 4 AuG die Integration von Ausländern. Ziel der Integration ist nach § 2 VIntA die chancengleiche Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer an der schweizerischen Gesellschaft. Die Integration wird von den Behörden bei ihrem Ermessen bezüglich der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung sowie bei der Einbürgerung berücksichtigt. Seit dem 1. Januar 2018 gelten bundesweite Integrationskriterien für Einbürgerungswillige. mehr zu: „Integration in der Schweiz“…
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