Portal Diskussion:Orgel/Orgellandschaften

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Moin, könnte bitte noch jemand die Liste von Orgeln in Sachsen-Anhalt auf der Deutschlandkarte einfügen, kriege das nicht hin. Danke--Karlderkahle (Diskussion) 11:44, 12. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Hallo Karlderkahle, eingetragen. Gruß --Mtag (Diskussion) 12:01, 12. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Danke Mtag, bitte noch mal checken, der Link zur Orgellandschaft Sachsen-Anhalt auf der Karte geht jetzt nicht mehr (sind drei Oberstriche zuviel)--Karlderkahle (Diskussion) 12:08, 12. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Sorry Karlderkahle, habe ich auch gerade gesehen! Okay? --Mtag (Diskussion) 12:11, 12. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
(Man muss Vorlage:Deutsche Orgellandschaften editieren ...) --Mtag (Diskussion) 12:12, 12. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Ist jetzt ok Mtag. Danke! --Karlderkahle (Diskussion) 14:44, 12. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Unter Kategorie:Liste (Orgeln) befinden sich sowohl Listen mit dem Titel Liste der Orgeln in XYZ als auch solche mit dem Titel Liste von Orgeln in XYZ. Laut den Gepflogenheiten in der WP wird "Liste der ..." nur bei vollständigen Listen benutzt, "Liste von ..." dagegen bei solchen, die auch unvollständig sein dürfen. Da die wenigsten dieser Listen wirklich vollständig sein dürften, müsste der Großteil davon einheitlich "Liste von ..." genannt werden. --HH58 (Diskussion) 17:56, 29. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]

Hallo HH58. Danke für den Hinweis! Einige Listen wurden bereits verschoben. Ich würde 3 Kategorien unterscheiden:
  1. Gut die Hälfte (22) der 40 "Listen von" sind vollständig (die 12 Landkreis-Listen, die Werkliste von Aristide Cavaillé-Coll, die 3 Kinoorgeln-Listen, Emden, Lübeck, DDR-Orgelbauer, Ostfriesland, Hochschule München. Liste der Listen).
  2. Bei 6 Städte-Listen (Berlin, Bremen, Hamburg, Paris, Salzburg, Wien) steht "werden sukzessive erfasst", ebenso bei 6 österreichischen Bundesländern und den Grüneberg-Orgeln.
  3. Die 5 verbleibenden Liste beschränken sich explizit auf "erhaltene historische Orgeln und überregional bedeutende Orgelneubauten" (Elbe-Weser, Lüneburg, Niederbayern, Oldenburg, Oberschwaben).
Eigentlich bleiben also nur die letzten beiden Gruppen mit 13mal "sukzessiv" und 5mal eine Auswahl. Ist das für Dich nachvollziehbar oder wärst Du dennoch für Verschieben? Ich bin gar nicht prinzipiell gegen Verschieben. Besondern bei den österreichischen Ländern sehe ich derzeit kaum eine Chance auf Vollständigkeit. Gruß, --Wikiwal (Diskussion) 18:49, 29. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Listen wirklich vollständig sind (ich kann das nur eingeschränkt beurteilen), dann ist "Liste der" natürlich richtig. Aber schon bei den Städten und erst Recht bei den Landkreisen halte ich die Vollständigkeit zumindest für nicht nachprüfbar (wer sagt denn, dass nicht in irgendeiner Hamburger Villa noch jemand eine nicht erfasste Pfeifenorgel stehen hat ?). Das sind allerdings Grenzfälle, über die man diskutieren kann. Aber spätestens bei den Bundesländern würde eine vollständige Liste den Umfang der WP deutlich sprengen. Laut einem der Weblinks gibt es alleine in Niederösterreich ca. 1500 Orgeln - bis die alle in die Liste eingearbeitet sind, wird es sicherlich noch eine Weile dauern ...). Und wenn die Liste von vornherein nur eine Auswahl bieten soll, ist die Sache eh klar. --HH58 (Diskussion) 20:09, 29. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]
Weil Du Liste der Orgeln in Hamburg nanntest: Dazu bietet das aktuelle Buch von Seggermann ein vollständiges Inventar aller 325 Orgeln, inkl. aller Orgeln in Privathäusern, Schulen, JVAs, Gemeindehäusern usw. Und Wiki bildet ja die vorliegende Sekundärliteratur ab. Das mal eine unbemerkt verschrottet oder eine neue angeschafft wird, tut dem Lemma wohl keinen Abbruch – geschenkt. Vor allem die historischen Instrumente sind i.d.R. sehr gut erfasst. Von daher haben wir uns bei einigen Listen auf diese Einschränkung festgelegt. Gruß, --Wikiwal (Diskussion) 20:22, 29. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]
Naja, wenn die Fachliteratur wirklich behauptet, die Liste sei vollständig, dann kann ich das schlecht widerlegen und werde mich mit dem Lemma abfinden. Aber Zweifel an der Richtigkeit dieser Behauptung hege ich trotzdem. Schließlich sind Orgeln nicht anmeldepflichtig. --HH58 (Diskussion) 21:54, 29. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]