Reichsmark

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Reichsmark in Nickel
5 Reichsmark mit Paul von Hindenburg
Garnisonkirche auf 5-Reichsmark-Münze ohne und mit Datum 21. März 1933
Vorder- und Rückseite eines 5-Reichsmark-Scheines von 1942

Die Reichsmark (Abkürzung RM) war von 1924 bis 1948 offizielles Zahlungsmittel in Deutschland. Dies umfasst einen Teil der Zeit der Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus sowie nach dem Zweiten Weltkrieg in den Besatzungszonen bis zur Einführung neuer Währungen im Juni 1948.

Geschichte

Der Begriff „Mark“ ist ein altes germanisches Wort und wird seit dem 11. Jahrhundert als Gewichtsbezeichnung (siehe Mark), seit dem 15. Jahrhundert daraus abgeleitet auch als Münzbezeichnung (Courantmark) verwendet.

Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 254) als Ersatz für die durch die vorangegangene Hyperinflation in den Jahren 1922 und 1923 völlig entwertete Papiermark eingeführt, nachdem die Währung vorher durch die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden war. Der Wechselkurs von Papiermark zu Reichsmark betrug 1.000.000.000.000:1 (eine Billion zu eins).

Einer Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold gesetzlich zugeordnet. Das entsprach der formalen Vorkriegsgolddeckung. Die Reichsmark war aber im Gegensatz zur Goldmark keine reine Goldstandardwährung und damit auch nicht bei der Reichsbank durch die Bürger zumindest teilweise in Währungsgoldmünzen einlösbar. Gesetzlich war die Einlösepflicht der Reichsbanknoten in Gold zwar nach § 31 des Bankgesetzes festgelegt worden − praktisch wurde sie aber nie in Kraft gesetzt. Die emittierten Silbermünzen von 1 bis 5 RM waren sämtlich Scheidemünzen und hatten den halben Silbergehalt der bis Beginn des Ersten Weltkriegs geprägten Münzen von 1 bis 5 Mark. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden die Silbermünzen zu 2 und 5 Reichsmark in großen Mengen von der Bevölkerung trotz Verbotes gehortet, so dass sie heute noch relativ häufig und billig für Sammler zu bekommen sind.

Die Reichsmark war eine sogenannte Goldkernwährung ohne sichtbare Goldmünzenzirkulation und damit praktisch eine Papierwährung wie heute. Formal waren jedoch noch die vormaligen 10- und 20-Mark-Goldmünzen der Kaiserzeit bis 1938 gesetzliche Zahlungsmittel. Praktisch tauchten diese aber nicht im Zahlungsverkehr zu ihrem Nennwert auf, da 1 Reichsmark schon eine geringere Kaufkraft als die Mark von 1914 hatte. Der sogenannte „Goldkern“ hatte im Wesentlichen nur eine symbolische Bedeutung im Zusammenhang mit Zahlungsausgleichvorgängen mit dem Ausland.

1 Reichsmark bzw. Rentenmark (RM) = 100 Reichspfennig bzw. Rentenpfennig (Rpf.)

Mit den Währungsreformen vom 21. Juni 1948 (West) bzw. 23. Juni / 24. Juli 1948 (Ost) wurde die Reichsmark gleichzeitig mit den letzten Rentenmarkbanknoten ungültig und in den drei Westzonen Deutschlands die Deutsche Mark, in der sowjetischen Zone die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (dann MDN = Mark der deutschen Notenbank und zuletzt M = Mark der DDR) eingeführt.

Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt bezogen auf das Jahr 2000 [1]:

  • 1 Reichsmark (1924–1936) = 3,32 Euro; welches aktuell 5,23 Euro[2] entsprechen würde
  • 1 Reichsmark (1937/38) = 3,58 Euro; welches aktuell 5,64 Euro[3] entsprechen würde

Einzelnachweise

  1. Fredrik Matthaei – Kaufkraft
  2. Diese Zahl, wurde mit der Vorlage:Inflation ermittelt und bezieht sich maximal auf das vergangene Kalenderjahr
  3. Diese Zahl, wurde mit der Vorlage:Inflation ermittelt und bezieht sich maximal auf das vergangene Kalenderjahr

Literatur

  • C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927
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