„Repräsentative Demokratie“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Buund entscheiden eigenverantwortlich. Da die Volksvertretung meist ein [[Parlament]] ist, nennt man das System oftmals auch '''[[#Parlamentarische Demokratie|parlamentarische Demokratie]]'''.
[[Datei:Bundestag.jpg|miniatur|upright=1.5|Die im [[Parlament]] versammelten [[Abgeordneter|Volksvertreter]] ''repräsentieren'' das Wahlvolk. (Hier: der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]])]]
In der '''repräsentativen Demokratie''' (auch ''indirekte Demokratie'' genannt) werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur [[Direkte Demokratie|direkten Demokratie]] nicht unmittelbar durch das [[Volk]] selbst, sondern durch [[Abgeordneter|Volksvertreter]] getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich. Da die Volksvertretung meist ein [[Parlament]] ist, nennt man das System oftmals auch '''[[#Parlamentarische Demokratie|parlamentarische Demokratie]]'''.


== Repräsentation ==
== Repräsentation ==

Version vom 4. Juli 2012, 11:58 Uhr

[[Datei:Buund entscheiden eigenverantwortlich. Da die Volksvertretung meist ein Parlament ist, nennt man das System oftmals auch parlamentarische Demokratie.

Repräsentation

Die vom Volk gewählten Volksvertreter und nur sie repräsentieren das Volk. Die repräsentative Demokratie ist die Alternativform zur direkten Demokratie, bei der das Staatsvolk unmittelbar die grundlegenden politischen Entscheidungen in Abstimmungen trifft. Allerdings kennen auch parlamentarische Demokratien einzelne Fälle von Entscheidungen des Wahlvolks in Volksabstimmungen. Die Volksvertreter leiten ihre Legitimation von der Wahl durch das Wahlvolk ab, die wahlberechtigten Bürger, von denen als Souverän die Staatsgewalt ausgeht.

Nun ist „das Volk“ aber keine Einzelinstanz mit einem freien und gleich gerichteten oder gar homogenen Willen, sondern eine große Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem mutmaßlichen Gesamtwillen richten.

Da in der Praxis das Staatsvolk jedoch nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter delegiert werden. Das Volk gibt dann in Wahlen durch Personalentscheidungen die „grobe Linie“ vor, an der sich die gewählten Vertreter idealerweise orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt. Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählerschaft agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen. Insofern ist die repräsentative Demokratie eine Ausprägung von Arbeitsteilung in Folge wachsender Sachentscheidungskomplexität.

Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den jeweiligen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (beispielsweise in der partizipatorischen Demokratie).

Parlamentarische Demokratie

Die parlamentarische Demokratie beruht auf den obigen Grundsätzen und leitet sich vom Parlamentarismus ab. Die wichtigsten politischen Entscheidungen werden durch ein aus freier Volkswahl hervorgegangenes und somit demokratisch legitimiertes Parlament getroffen.

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig, welches dem Kabinett auch das Misstrauen aussprechen kann. Die Regierung ist zudem dem Parlament gegenüber verantwortlich.

Dem Parlament obliegt auch die Gesetzgebung (legislative Gewalt). Die Regierung kann als Verordnungsgeber nur eine vom Parlament abgeleitete legislative Gewalt ausüben.

Eine parlamentarische Demokratie kann sowohl eine Republik (z. B. Deutschland, Israel, Ungarn, Türkei) als auch eine Monarchie (z. B. die Niederlande, Norwegen, Spanien) sein. In der parlamentarisch-demokratischen Republik wird das Staatsoberhaupt in der Regel vom Parlament, nicht vom Volk, gewählt. In beiden Staatsformen hat es überwiegend repräsentative Aufgaben, vor allem in der Vertretung des Staates nach außen.

Eine parlamentarische Demokratie ist grundsätzlich auf Öffentlichkeit angelegt. Das Parlament debattiert und entscheidet vor dem Volk; sein Plenum tagt stets öffentlich. Die Abgeordneten in einer parlamentarischen Demokratie vertreten das Volk und sind in der Wahrnehmung dieses Auftrages frei, nicht an Aufträge gebunden (freies Mandat). Vielmehr sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet und können wegen ihrer Entscheidungen von den Wählern nur durch Nicht-Wiederwahl, nicht durch Abberufung zur Verantwortung gezogen werden, wie das in einer Rätedemokratie möglich ist.

Funktionsweise in der Parteiendemokratie

Aus der Mandatsverteilung der Parteien, die sich aus den Wählerstimmen und dem Wahlrecht ergibt, resultieren die Machtverhältnisse im Parlament. Nach den Wahlen bildet sich eine Regierung.

Die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes beschränkt sich auf die Auswahl der Volksvertreter (beim Personenwahlrecht, die Spitzenkandidaten und Wahllisten werden von den Parteien selbst auf Parteitagen bestimmt) und damit die Abwahl einer Regierung zum Wahltermin. In der plebiszitären Demokratie – üblicherweise als „direkte Demokratie“ bezeichnet – kann das Wahlvolk auch während einer Legislaturperiode eigene politische Richtungsentscheidungen unmittelbar treffen, etwa in Form von Volksabstimmungen. Im Gegensatz dazu steht die Extremform der direkten Demokratie, in der das Volk nahezu alle Entscheidungen jederzeit unmittelbar treffen kann und muss.

Wertung

Vorteile der repräsentativen Demokratie

In der repräsentativen Form der Demokratie können Entscheidungsfindungen schneller und preisgünstiger vollzogen werden. „Wahlkämpfe“ und die Kosten für eine Volksabstimmung und die Auszählung nehmen viel Zeit und Geld in Anspruch. Weiter führen die Befürworter des Systems an, dass die Repräsentanten sich voll auf ihre politische Arbeit konzentrieren können und der politische Entscheidungsprozess so professionalisiert wird. Für komplexe Sachverhalte wie Einzelfragen zur Steuer- und Sozialgesetzgebung kann so Expertenwissen genutzt werden, über das der durchschnittliche Bürger nicht verfügt.

Repräsentative Systeme gelten auch als weniger anfällig für kurzzeitige Einflüsse durch Demagogie und Populismus und des „Volkszorns“. Als Beispiel führen die Befürworter repräsentativer Systeme gerne an, dass kurz nach ausnehmend grausamen Mordfällen die Zustimmung zur Todesstrafe bei Umfragen rapide zunimmt.

Nachteile der repräsentativen Demokratie

Die repräsentative Demokratie konzentriert die Macht in den Händen einer Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen seiner Vertreter. So besteht die Gefahr, dass Wählerstimmen mit Wahlversprechen geworben werden, diese Versprechen jedoch nicht eingehalten werden und letztlich zu Gunsten von Einzelinteressen an den Interessen des Volkes vorbei regiert wird.

Kritiker führen in Form von parlamentarischen Regierungssystemen, sofern sie auf einem Verhältniswahlrecht beruhen, den Fraktionszwang an. Die Regierung kann mit Neuwahlen drohen oder abweichendes Verhalten mit aussichtslosen Listenplätzen bestrafen. Diese Mechanismen begrenzen das freie Mandat des Abgeordneten.

Ferner wird die mangelnde Einflussnahme der Stimmbürger auf Sachthemen beklagt und auf die Gefahr hingewiesen, dass die Volksvertreter zu sehr entfernt von den Auffassungen der Bevölkerung leben würden.

Zudem wird befürchtet, dass repräsentative Systeme leichter von Einzelinteressen sowie Interessengruppen beeinflusst werden könnten, da es einfacher ist, eine Gruppe von Abgeordneten zu überzeugen als eine breite Masse von Stimmberechtigten. Die politischen Affären zu Parteispenden der letzten Jahre in Deutschland, die Flick-Affäre und CDU-Spendenaffäre, werden als Beispiele angeführt.

In Deutschland wurde Anfang 2004 der Begriff Lobbykratie (Herrschaft der Lobbys) geprägt, da vielen offenbar klar wurde, dass in den Reformen gerade die, die keine Lobby haben, stark benachteiligt wurden, wobei Bereiche mit starkem Lobbyismus z. B. Empfänger von Groß-Subventionen bei Sparmaßnahmen ausgespart wurden.

Kritiker halten dagegen, dass die Gefahr der Anfälligkeit des Volkes gegenüber dem Populismus durch die repräsentative Demokratie nicht vollständig verhindert werden könne, was man an populistischen Wahlkämpfen und entsprechenden Repräsentanten erkennen könne.

Bedeutung in der Praxis

Eine rein repräsentative Demokratie gibt es nur sehr selten. Häufiger sind Formen, bei denen repräsentative und direktdemokratische Elemente gemischt sind. Eine dieser Ausprägungen ist die plebiszitäre Demokratie, sie ist die am häufigsten vorkommende Demokratieform. Eine weitere Mischform ist die Rätedemokratie.

Deutschland, USA und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland haben repräsentative Demokratien.

Siehe auch