Richard Schuh

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Richard Schuh (* 2. Oktober 1920 in Remmingsheim; † 18. Februar 1949 in Tübingen) war ein verurteilter Raubmörder und der letzte durch die westdeutsche Justiz (ausgenommen West-Berlin) hingerichtete Verbrecher.

Schuh war gelernter Mechaniker, hatte im Zweiten Weltkrieg bei der Luftwaffe gedient und war später in amerikanische Kriegsgefangenschaft gekommen. Nach der Entlassung schlug er sich mit Gelegenheitsarbeiten durch. Da er sich auf diese Weise seinen Lebensunterhalt nur mühsam sichern konnte, ermordete er am 28. Januar 1948 bei Herrenberg einen LKW-Fahrer, um an die neuen Reifen an dessen Fahrzeug zu gelangen und sie auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.

Schuhs Tat wurde schnell aufgeklärt. Er wurde verhaftet und im Mai 1948 vom Landgericht Tübingen zum Tode verurteilt. Schuhs eingelegte Berufung sowie Gnadengesuche naher Verwandter und sogar vom Direktor des Gefängnisses, in dem Schuh einsaß, blieben wirkungslos: Eine Umwandlung des Urteils in lebenslange Haft lag in den Händen des Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern, Gebhard Müller, eines Befürworters der Todesstrafe.

Die Hinrichtung wurde am 18. Februar 1949 um sechs Uhr morgens im Innenhof des Gefängnisses in der Tübinger Doblerstraße 18 mit einer Guillotine vollstreckt. Während der Hinrichtung wurde die kleine Rathausglocke geläutet. Der Delinquent selbst hatte erst am Abend zuvor vom angesetzten Termin erfahren. Schuhs Leichnam wurde dem anatomischen Institut der Universität Tübingen übergeben. Das Fallbeil ist im Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg ausgestellt.[1]

Zum Kontext

Während der NS-Zeit waren etwa 16.000 Menschen hingerichtet worden. In den Jahren zwischen Kriegsende und Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 verhängten deutsche Gerichte in den drei westlichen Besatzungszonen insgesamt 34 Todesurteile; 15 davon wurden vollstreckt. Schuhs Enthauptung war die letzte zivile Hinrichtung auf westdeutschem Gebiet.[2]

In West-Berlin, wo das Grundgesetz nur eingeschränkt galt, wurde die Todesstrafe für zivile Straftaten erst 1951 abgeschafft; als letzter wurde dort am 12. Mai 1949 der Raubmörder Berthold Wehmeyer hingerichtet. Der Parlamentarische Rat zog mit der Abschaffung der Todesstrafe eine Lehre aus der NS-Zeit.[2]

Am 7. Juni 1951 hängten amerikanische Soldaten im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg sieben zum Tod verurteilte deutsche Kriegsverbrecher.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Raimund Weible: Zum letzten Mal fällt das Fallbeil. In: Schwäbisches Tagblatt. 18. Februar 2009, abgerufen am 8. Mai 2019.
  2. a b Rüdiger Soldt: Der letzte Gang des Richard Schuh. In: faz.net. 17. Februar 2019, abgerufen am 8. Mai 2019.