Saarländischer Städte- und Gemeindetag
Der Saarländischer Städte- und Gemeindetag (SSGT) ist der kommunale Spitzenverband im Saarland mit Sitz in Saarbrücken.
Mitglieder und Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Verband gehören derzeit (Juli 2019) alle 52 Kommunen des Saarlands als ordentliche Mitglieder sowie drei weitere außerordentliche Mitglieder an.[1] Bei den außerordentlichen Mitgliedern handelt es sich um den Entsorgungsverband Saar, die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes und die Unfallkasse Saarland.[2]
Die Aufgaben des SSGT umfassen Folgendes:[3]
- Wahrung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
- Vertretung der Interessen der saarländischen Städte und Gemeinden gegenüber Landesregierung, Landtag, Verwaltungsbehörden und sonstigen Stellen
- Beratung und Information seiner Mitglieder
- Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedern
- Werben um Verständnis für kommunale Fragen und Belange in der Öffentlichkeit
Aufbau und Organe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Verband ist als eingetragener Verein organisiert und in das Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen. Gemäß § 7 seiner Satzung vom 6. März 1980[4] hat der SSGT folgende Organe:
- die Mitgliederversammlung,
- das Präsidium und
- den Vorstand.
Mitgliedschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der SSGT ist Mitglied im Deutschen Städtetag und im Deutschen Städte- und Gemeindebund.[5]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Webseite des SSGT. Abgerufen am 21. Juli 2019.
- ↑ Mitglieder des SSGT. Abgerufen am 21. Juli 2019.
- ↑ Aufgaben und Ziele des SSGT. Abgerufen am 21. Juli 2019.
- ↑ Satzung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Abgerufen am 21. Juli 2019.
- ↑ Webseite des SSGT. Abgerufen am 21. Juli 2019.