Schienenräumer

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An dieser Lokomotive ist der Bahnräumer unterhalb der Puffer und Kupplung zu erkennen. Hier ist er zusätzlich als Schneeräumer ausgebildet.

Schienenräumer und Bahnräumer sind Vorrichtungen an Schienenfahrzeugen, die in Fahrtrichtung vor dem ersten Radsatz angebracht sind und etwaige auf die Schiene bzw. in das Gleisbett geratene Fremdkörper beiseite räumen sollen. Typischerweise befindet sich die Unterkante der Vorrichtung rund 50 bis 100 Millimeter über der Schienenoberkante. Da sich der Raddurchmesser durch den Verschleiß der Räder ändert, müssen Schienen- bzw. Bahnräumer in der Höhe verstellbar sein. Schienen- bzw. Bahnräumer werden verwendet, um Entgleisungen sowie Schäden am Fahrzeug durch auf den Schienen liegendes Material zu verhindern.[1][2][3]

Die Ausführungsarten von Schienen- bzw. Bahnräumern sind unterschiedlich und meist an die Bahnstrecke und die aus der Umgebung zu erwartenden Störeinflüsse angepasst.

Schienenräumer

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Schienenräumer an einer BR 01

Schienenräumer sind Elemente, die vor einem Rad angebracht sind und verhindern, dass kleinere Fremdkörper zwischen Rad und Schiene gelangen.[4]

In einfachster Ausführung übernehmen die Funktion des Schienenräumers zwei weit vorn am Triebfahrzeug angebrachte senkrechte Stäbe, die bis knapp über der Schienenoberkante hinabreichen.

Bahnräumer sind am führenden Ende des Fahrzeugs angebracht und dienen dazu, die Folgen eines Aufpralls mit einem Hindernis auf dem Gleis zu begrenzen.[4]

Die heute gängige Ausführung ist ein Blechschild in Form eines stumpfen Keils, der mittig an der Triebfahrzeugfront angebracht ist. Diese Konstruktionsweise soll gewährleisten, dass Fremdkörper aus dem Gleisbett nach seitlich oben aus dem Fahrweg befördert werden. Häufig wird der Schienenräumer mit einem Schneeräumer kombiniert, wobei entsprechende schaufel- oder pflugartige Vorrichtungen an der Triebfahrzeugfront montiert werden. Ist ein Bahnräumer zur Beseitigung größerer Gegenstände vorhanden, so übernehmen in der Regel die Sandrohre oder die Sandrohrhalter die Funktion der Schienenräumer.

Eine der bekanntesten Bahnräumer-Bauarten ist der typischerweise weit vorstehende Kuhfänger („Cowcatcher“, heute in den USA als „Pilot“ bezeichnet) amerikanischer Lokomotiven. Erstmals wurde ein solcher Schienenräumer bei der US-amerikanischen Dampflokomotive „John Bull“ verwendet. Erfunden wurde der „Cowcatcher“ von Charles Babbage während seiner Tätigkeit für die Liverpool and Manchester Railway.[5]

Rechtliche Situation

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In Deutschland werden Schienenräumer für verschiedene Schienenfahrzeuge in einschlägigen Verordnungen vorgeschrieben:

§ 28 Ausrüstung und Anschriften

(1) Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge müssen folgende Ausrüstung haben: (...) 2. Bahnräumer, (...)[6]

§ 41 Bahnräumer und Schienenräumer

(1) Fahrzeuge müssen vor dem in Fahrtrichtung ersten Radsatz Bahnräumer oder Schienenräumer haben, die eine durch Hindernisse hervorgerufene Entgleisungsgefahr vermindern. Sie müssen möglichst dicht vor den Rädern angeordnet sein und einen möglichst geringen Abstand von der Schienenoberkante haben.[7]

  • in der „Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift Krane“ (BGV D 6)

§ 13 Schienenräumer

(1) Bei schienengebundenen Kranen, die zu ebener Erde fahren, müssen die Fahrwerke mit Schienenräumern ausgerüstet sein, sofern die Konstruktion nicht deren Aufgabe übernimmt.[8]

Historisches Zitat

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„[…] 2) Jeder zu gedachter Zeit fahrende Dampfwagen muss mit einem Bahnräumer, das heißt, mit einem Gestelle versehen sein, welches vor den Vorderrädern des Dampfwagens auf die Schienen hinabreicht, und etwaige auf denselben befindliche hindernde Gegenstände fortzuräumen bestimmt ist, bevor die Räder an dieselben gelangen.“

„Antragsgenehmigung für Fahrten bei Dunkelheit“ der Berlin-Potsdamer Eisenbahn, 1838[9]

Einzelnachweise

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  1. Konradin Mediengruppe: Bahnräumer. Online auf [ www.wissen.de]; abgerufen am 20. April 2020.
  2. Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte: Dampflokomotiv-Lexikon – Bahnräumer. Online auf dlok.dgeg.de; abgerufen am 20. April 2020
  3. Otto Lueger (Hrsg.): Lexikon der gesamten Technik, Band 1, S. 491 f. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1904. Digitalisat
  4. a b Norm DIN EN 15227:2020-06 Bahnanwendungen – Anforderungen an die Kollisionssicherheit von Schienenfahrzeugen
  5. Anthony Hyman: Charles Babbage, Pioneer of the Computer, S. 142f. Oxford University Press, 1982. ISBN 978-0-19-858170-3
  6. Bundesamt für Justiz: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) – § 28 Ausrüstung und Anschriften. Online auf www.gesetze-im-internet.de; abgerufen am 20. April 2020.
  7. Bundesamt für Justiz: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen – § 41 Bahnräumer und Schienräumer. Online auf www.gesetze-im-internet.de; abgerufen am 20. April 2020.
  8. Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft: BGV D 6 – Unfallverhütungsvorschrift Krane (PDF; 187 kB). Abgerufen am 20. April 2020.
  9. Antragsgenehmigung für Fahrten bei Dunkelheit. Online auf epilog.de; abgerufen am 20. April 2020.