Schlucht des Großen Wimbachs

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Naturschutzgebiet „Schlucht des Großen Wimbachs“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Sulzbach-Laufen, Landkreis Schwäbisch Hall und Gschwend, Ostalbkreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 3,3 ha
Kennung 1.102
WDPA-ID 82532
Geographische Lage 48° 56′ N, 9° 50′ OKoordinaten: 48° 56′ 19″ N, 9° 49′ 44″ O
Schlucht des Großen Wimbachs (Baden-Württemberg)
Schlucht des Großen Wimbachs (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. Juli 1982
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Die Schlucht des Großen Wimbachs ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 1. Juli 1982 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Sulzbach-Laufen im Landkreis Schwäbisch Hall und Gschwend im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.

Lage und Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet liegt im Tal des Großen Wimbachs, der die Grenze zwischen den Gemeinden Gschwend im Süden und Sulzbach-Laufen im Norden bildet. Die Gemeindegrenze ist gleichzeitig die Grenze zwischen dem Landkreis Schwäbisch Hall und dem Ostalbkreis. Das Gebiet gehört zum Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge, ist Teil des FFH-Gebiets Kochertal Abtsgmünd - Gaildorf und Rottal und des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald.

Die Schlucht liegt inmitten eines großen Waldgebiets und ist ca. 25 m tief in den anstehenden Sandstein eingetieft. Der Große Wimbach durchläuft auf der ca. 300 m langen Strecke durch das Naturschutzgebiet ein Höhenintervall von ca. 22 m, was einem mittleren Sohlgefälle von ca. 73 ‰ entspricht und stürzt in zwei bis drei Meter hohen Wasserfällen über zwei Sandsteinbänke.

Im Gebiet gibt es mehrere Kalktuffquellen, die als prioritärer FFH-Lebensraumtyp europarechtlich geschützt sind.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der aus naturkundlicher Sicht überaus wertvollen Schlucht im Keuperbergland mit zwei mehrere Meter hohen Wasserfällen, mit tiefen und breiten Gumpen, mächtigen Sandsteinblöcken, naturnaher Schluchtwaldvegetation und einem vielfältigen Pflanzenvorkommen.“[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Schlucht des Großen Wimbachs« vom 1. Juli 1982 (GBl. v. 13.08.1982, S. 378). Abgerufen am 9. Januar 2024.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Schlucht des Großen Wimbachs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien