Zum Inhalt springen

Schwefelung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Schwefeln (auch Schwefelung) ist eine Konservierungsmethode und wird hauptsächlich für die Verlängerung der Haltbarkeit von Wein, Trockenobst und Meerrettich angewendet. Konservierend wirkt dabei das Schwefeldioxid bzw. das in wässriger Lösung gebildete Sulfit.

Die Schwefelung ist seit der Antike bekannt. Sie wurde zeitweise aufgrund der Überschwefelung verboten. Kaiser Maximilian I. erlaubte die Schwefelung für Wein wieder und schrieb einen Höchstwert vor (ca. 40 mg/l).

Bei der Weinbereitung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schwefelbedarf bei der Weinbereitung hängt ab von der Rebsorte und vom Zeitpunkt der Lese:

Gesetzliche Höchstwerte:

Wein wird beim Maischestand, nach der Gärung und bei der Abfüllung, geschwefelt. Ohne Schwefelung kann kein reduktiver Wein erzeugt werde, nur bei oxidativen Naturweinen kann darauf verzichtet werden.[1]

Methoden zur Durchführung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Produkt zu schwefeln:

Diese Methoden unterscheiden sich durch Sicherheits- und Dosierungsaspekte. Das Abbrennen von Schwefel ist eine historische Methode und wird heute in der Regel nicht mehr angewendet, da die Dosierung zu ungenau ist. Das Abbrennen von Schwefel hat neben der Schwefelung des Weines auch die Aufgabe, leere, aber innen feuchte Holzfässer zu konservieren. Bei diesem Verfahren wird solange Schwefel im Fassinnenraum verbrannt, bis die Verbrennung wegen Sauerstoffmangel endet. Eine alternative Fasskonservierung ist die Befüllung des Fasses mit geschwefeltem Wasser.

Problem Acetaldehyd

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Hauptzweck der Schwefelung ist die Bindung des Acetaldehyds, ohne die kein Wein auskommt. Die Mengen sind jedoch gering: zwischen 10 und 30 Milligramm SO2 je Liter.

Schwefeldioxid bindet aber nicht nur das Acetaldehyd. Er reagiert auch mit anderen Inhaltsstoffen des Weins, etwa der Brenztraubensäure, der Ketoglutarsäure und der Glucose.

Schwefeldioxid verändert und beeinträchtigt also den Geschmack des Weins. Schon aus diesem Grunde bemühen sich die Erzeuger feiner Weine, die Schwefelgaben so niedrig wie möglich zu halten.

Soweit das Schwefeldioxid mit Inhaltsstoffen chemisch umgesetzt wurde („gebundener Schwefel“), ist es sensorisch nicht wahrnehmbar und gesundheitlich ohne Bedeutung. Anders der „freie Schwefel“: Er liegt im Wein als Sulfit vor, d. h. als Salz der Schwefligen Säure. Dieser freie Schwefel ist es, der eventuell riechbar ist und gesundheitliche Beschwerden hervorrufen kann, falls der Wein zu hoch geschwefelt wurde.

Methoden zur Bestimmung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Probe wird angesäuert (Phosphorsäure H3PO4) und erhitzt. Die dabei entstehende Schweflige Säure liegt im Gleichgewicht mit ihrem ausgetriebenen Anhydrid Schwefeldioxid SO2:

Das ausgetriebene SO2(g) wird mit Wasserstoffperoxid H2O2 zu Schwefelsäure H2SO4 oxidiert und aufgefangen:

Die kann mit einer Base titriert werden, z. B. mit Natriumhydroxid NaOH:

Flüchtige Säuren (z. B. Essigsäure) werden ebenfalls gemessen und müssen aus der Wasserstoffperoxidlösung abdestilliert und gemessen werden. Dieser Gehalt wird vom Schwefeldioxidgehalt abgezogen.

Deklarationspflicht

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei allen seit dem 1. Januar 2006 in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebrachten Weinen muss die Schwefelung auf dem Etikett ausgewiesen sein, es genügt die Kennzeichnung „Enthält Sulfite“. Weine, die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen auch ohne den Hinweis abverkauft werden.

Die Deklarationspflicht entfällt, wenn ein Wein unter 10 mg Schwefel/l enthält.

  • Schweizerisches Lebensmittelbuch (Kapitel über Wein, Essig, Trockenfrüchte und Fruchtsäfte)

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Schwefel - Der ungeliebte Konservierungsstoff. www.wein.de, 2. Oktober 2015. Abgerufen am 4. August 2023.