Seefunkstelle
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Eine Seefunkstelle (kurz: SeeFuSt) ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) eine Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Wasserfahrzeugs, ausgenommen Rettungsgerätfunkstellen (wobei in der Bundesrepublik Deutschland Funkstellen auf verankerten Feuerschiffen als Seefunkstellen behandelt werden).
- Siehe dazu auch
Weitere Seefunkstellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen[1] kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt:
- Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
- Schiffsnotsender
- Sprech-Seefunkstelle
- Telegrafie-Seefunkstelle
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Binnenschifffahrtsfunk (Schiffsfunkstelle, Landfunkstelle)
- Mobile Erdfunkstelle
- Mobiler Seefunkdienst über Satelliten
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13.