Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshofs

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Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Errichtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen wurde zum 1. Januar 1962 errichtet.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die im Steuerberatungsgesetz dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 101 Abs. 2 StBerG, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen setzt sich nach § 97 Abs. 2 StBerG aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Januar 2024)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 5. Januar 2024.