Sozialgericht Schwerin
Das Sozialgericht Schwerin ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
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Das Sozialgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.[2]
In bestimmten Angelegenheiten des Vertragsarztrechts ist das Gericht zuständig für den Bezirk des Landessozialgerichts und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.[3]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323a. Im selben Gebäude sind auch das Arbeitsgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Sozialgericht Schwerin ist das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neustrelitz übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel nachgeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Sozialgerichts Schwerin. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Schwerin. Abgerufen am 24. Dezember 2014.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 8 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ § 8 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Sozialgerichte vom 15. Dezember 2004, GVOBl. M-V 2004, S. 569.
Koordinaten: 53° 38′ 52,3″ N, 11° 24′ 26,5″ O