Regelwerk (Straßenbau)
Ein Regelwerk im Straßenbau ist eine Sammlung von technischen Regeln und Bestimmungen für den Entwurf, den Bau und Erhaltung von Straßen und deren Bestandteile.
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Regelwerk fasst die Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Jahrzehnte zusammen und wird in größeren Abständen den aktuellen Veränderungen angepasst. Die Inhalte markieren den Stand der Technik und besitzen in der Regel Rechtsverbindlichkeit. In begründeten Fällen (beispielsweise Wirtschaftlichkeit) besteht allerdings die Möglichkeit, von den Regeln abzuweichen, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
In Deutschland wird das technische Regelwerk größtenteils von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit einem allgemeinen Rundschreiben (ARS) bekanntgegeben und für das Fernstraßen-Bundesamt eingeführt.
In Österreich werden die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen von der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) ausgearbeitet.
Das in der Schweiz gültige Normenwerk für das Strassen- und Verkehrswesen entwickelt und überarbeitet der Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen in Deutschland
- Liste der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen in Österreich
- Liste der Normen für das Strassen- und Verkehrswesen in der Schweiz
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verlag für die Arbeitsergebnisse der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
- Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr – FSV – Österreich
- Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute – VSS – Schweiz
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Straßenbau A–Z Loseblattwerk, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Köln (Herausgeber), Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-00344-0 (Online)