Strompolizei
Als Strompolizei (teilweise: Flusspolizei) wurden bzw. werden die Behörden der Wasserbauverwaltungen bezeichnet. Ihnen oblag u. a. nach dem preußischen oder sächsischen Recht die Hoheitsverwaltung, insbesondere aber (wegerechtlich) die Instandhaltung der Schifffahrtswege. Der Begriff „Strompolizei“ kann schon 1852 in einer Schrift von Hugo von Bose nachgewiesen werden.[1]
Die Reichs- bzw. Bundeswasserstraßen stehen im Eigentum des Bundes (vgl. Art. 89 Grundgesetz). Das Eigentum war nach der Weimarer Reichsverfassung (Art. 97 bis 101 und 171 WRV) noch mit der Verwaltungsaufgabe verknüpft. Heute kann die Verwaltung vom Bund auf ein Bundesland (Art. 85 GG) übertragen werden. In moderner Hinsicht trifft die Strompolizei in Gestalt der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Bereich der Bundeswasserstraßen, um die Verkehrsfähigkeit der Wasserstraße zu erhalten.
Die Strompolizei gehört nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vom 2. April 1968[2] zu dem Aufgabenbereich der bundeseigenen Verwaltung, soweit es sich um Bundeswasserstraßen handelt. Die Strompolizei grenzt sich gemäß § 24 WaStrG zur Hafenpolizei ab.
Auf der Ebene der Bundesländer wird die Strompolizei in der Regel als Gewässeraufsicht durch die Landeswasserbehörden wahrgenommen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hugo von Bose: Allgemeine geographische und hydrotechnische Beschreibung der Elbe mit ihren Zuflüssen. Nebst Mittheilung der schiffahrts- und strompolizeilichen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, ferner einer Statistik des Hamburger Handels, der Schiffahrts-Verhältnisse auf der Elbe, und einer Beschreibung der neuen Elbbrücke bei Dresden. Nebst einer Karte der Elbe mit ihren Zuflüssen und einer Karte der Elbe bei Hamburg. Rudolph & Dieterici, Annaberg 1852.
- Albrecht Friesecke: Bundeswasserstraßengesetz. Kommentar. 6., neubearbeitete Auflage. Heymanns, Köln 2009, ISBN 978-3-452-26906-5.
- Wilhelm Schulz: Schiffahrts- und Strompolizei auf der Elbe von Melnik bis Hamburg-Harburg. Mit Anhang betreffend die Unterelbe. Sammlung der für die Elbe und deren Nebenflüsse bestehenden schiffahrts- u. strompolizeilichen Vorschriften. 5. neubearbeitete Auflage. Baensch, Magdeburg 1911 (Dazu: Wilhelm Schulz: Schiffahrts- und Strompolizei auf der Elbe. Schiffahrts- und strompolizeiliche Vorschriften. Sammlung. Nachtraege und Abänderungen. 5. Auflage. Als Manuskript für den Dienstgebrauch gedruckt. Elbstrombauverwaltung, Magdeburg 1926).
- Johann Georg Spier: Geschichte der bremischen Strom-, Schiffahrts- und Hafenpolizei. Göttingen 1961 (Göttingen, Universität, Dissertation, vom 10. Mai 1961).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hugo von Bose: Allgemeine geographische und hydrotechnische Beschreibung der Elbe mit ihren Zuflüssen. 1852.
- ↑ Bundesgesetzblatt. Teil II, S. 173.