Diskussion:Fakultäten

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Enzian44
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  • Fakultäten (lat. facultates) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete.

Das ist kein korrekter deutscher Satz. Wenn "Fakultät" ein Substantiv ist, kann es keine Tätigkeit sein. Was ist eine Fakultät. Und warum steht dieser Artikel auf dem Plural-Lemma? Bitte genauer erklären. --androl ☖☗ 11:14, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich können Substantive Tätigkeiten bezeichnen. Tätigkeit ist z.B. selbst ein Substantiv, ein anderes Beispiel wäre das Wort Übertragung im oben zitierten Satz. Für mich ist der Satz korrekt und verständlich. Was den Plural angeht gebe ich dir allerdings recht. --Magipulus 19:22, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn man es genau nimmt, sind Fakultäten die übertragenen Sonderrechte, nicht der Vorgang der Übertragung. Verwandte Rechtsinstitute sind Dispense und Indulgenzen. Eine schon im Mittelalter besonders verbreitete Fakultät, die auf Antrag verliehen werden konnte, ist die facultas testandi, die Testierfreiheit, m.a.W. die Möglichkeit eines Klerikers, über Privatvermögen testamentarische Verfügungen zu treffen. Der Plural kann schon als gerechtfertigt angesehen werden, da der Terminus facultas/Fakultät im Singular in der älteren und neueren kanonistischen Literatur nur mit einem spezifizierenden Zusatz wie im obigen Beispiel verwendet wird, während das allgemeine Phänomen unter dem Plural abgehandelt wird. --Enzian44 23:20, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten