Diskussion:Universal Life Church

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Martina Nolte in Abschnitt Änderungen von Hannover86
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Prominente Mitglieder[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einige "prominente Mitglieder" rausgenommen (und werde alle weiteren noch prüfen), weil die als Beleg angegebenen Texte lediglich darstellen, dass diese Personen ein schwules oder lesbisches Paar als "ordinated minister" getraut haben, ohne dass die ULC dort erwähnt wurde. Bei anderen Belegen wird die ULC zwar im gleichen Zusammenhang (schwul/lesbische Trauungen) erwähnt, da sie in einigen US-Bundesstaaten offenbar "ordinated minister" bestimmen darf, die derartige Trauungen vornehmen dürfen. Allerdings habe ich Zweifel, ob man in dem Fall von einer Mitgliedschaft sprechen kann: Die ULC bietet z.B. ein "New York City Wedding Officiant Package" in einem Webshop für $29,99 an - wer das mit ein paar Mausclicks kauft darf dort eine Trauung vornehmen. Aber ist er damit Mitglied der ULC oder nutzt er lediglich als Kunde diese preiswerte Möglichkeit? --Superbass (Diskussion) 15:49, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nun werter Superbass, er kauft das Packet ja nicht sondern spendet den angegeben Preis, ferner wird man bei der ULC registriert. In wie weit diese Registrierung als Mitgliedschaft zählen kann, mag ich nun auch nicht beurteilen. Jedoch gibt es auf der offiziellen Tochterseite http://www.ulc.net/ die Möglichkeit seine Adressdaten zu ändern. Insofern dürfte schon eine Registrierung als Mitglied erfolgt sein.---Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein

Mitgliederzahl[Quelltext bearbeiten]

Die unbelegte Mitgliederzahl aus der Infobox habe ich auskommentiert. Es sollen ca. 38 Millionen weltweit sein; der en:Artikel spricht dagegen von 18+ Millionen, belegt mit einer Quelle aus 1998. --Superbass (Diskussion) 16:26, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Würden wir jedoch von der selben Zuwachsrate wie in den 60er Jahren ausgehen, mit 100.000 Registrierungen pro Monat. Wäre das ein Jahreszuwachs von 1.2 Millionen pro Jahr was einem Anstieg der Mitgliederzahl von 15,6 Millionen Mitgliedern von 1998 bis heute entsprechen würde und somit wären wir bei ca. 34 Millionen Mitglieder heutiger Stand. Was ich allerdings ebenfalls stark bezweifeln mag.--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Da der Artikel, wie mittlerweile ersichtlich ist, aus dem Umfeld von ULC Deutschland stammt (der Link wurde mittlerweile entfernt, da noch nicht einmal ein direkter Zusammenhang mit der „Ur-ULC“ herstellbar ist), sollte er gründlich mit unabhängigen Quellen überprüft oder aber auf ein paar Grundinformationen zusammengekürzt werden. Gerade in diesem Bereich sollte eine Enzyklopädie sehr vorsichtig sein! --XanonymusX (Diskussion) 14:57, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zustimmung. Dem Artikel in seinem jetzigen Zustand fehlt die angemessene Distanz.
Es gibt mehrere deutsche Ableger von mehr als 250 lokalen "Kirchen" - die brauchen wir also ganz bestimmt nicht einzeln im Artikel erwähnt noch sind sie zu verlinken. --Martina Disk. 06:25, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Da müsste man allerdings erstmals prüfen ob nicht ein Anspruch auf den Eintrag besteht sofern es sich um eine Diözese der Mutterkirche handelt. Was wohl auf die Kirchen (Gemeinden) zutrifft die auf der Seite der Mutterkirche erwähnt werden.--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Gemäß obiger Diskussion habe ich den Artikel überarbeitet. Das heißt vor allem:

  • Umstrukturiert
  • Irrelevantes, Geschwurbel und Unbelegtes entfernt.
  • Die Behauptungen und Selbstdarstellungen wie "metareligiöse und ultralibertäre" usw. emzfernt
  • Ebenfalls entfernt sind die "vier Grundsätze" mit einem defekten Link als Beleg (http://www.ulchq.com).
  • Für die Aussage, die Organisation sei als Kirche anerkannt, möchte ich einen unabhängigen Beleg sehen. Letzter Stand 2001 war, dass der Steuerstreit mit einem Vergleich endete und dass sich die Organisation als nächstes um die Anerkennung als Kirche bemühen werde.
  • Den Grund für die Kategorie:Christliche Organisation (Vereinigte Staaten) und Kategorie:Protestantismus in den Vereinigten Staaten verstehe ich nicht und habe beide erstmal entfernt.

Der Abschnitt Abspaltungen könnte noch Futter vertragen. Da scheinen sich - neben den eigenen lokalen "Kongregationen" etliche Organisationen ähnlichen Namens am Markt zu tummeln - mal mit, mal ohne "Anerkennung", mal nicht mehr von der Mutter anerkannt. --Martina Disk. 07:49, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Es gibt nur ein von der ULC annerkantes weiteres Hauptquartier und das ist das www.ulc.net organisiert von Pastor Kevin Andrews in Folsom Californien. Die ULC Seminary ist eine Seite die von einem Minister dieser Kirche unterhalten wird aber keine offizielle ULC Seite ist, wobei sie jedoch bekannt ist und ein gute Beziehung zu dieser Seite besteht.
Zitat:"They have over 100 variations of the ULC Name on the internet as well has several other religious organization names. They imply that they are in order to confuse people into ordering from them. They have only been in existence since 09/06 and they are back dating credentials to years before they even started. Plus the ministers are receiving incorrect certificates from a church that they were not even ordained by. Andre Hensley, Universal Life Church, International Headquarters". LG--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
Danke schon mal, ich hatte keine großen Hoffnungen in diesen Artikel …--XanonymusX (Diskussion) 18:35, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Rechtlicher Status der Universal Life Church[Quelltext bearbeiten]

Für mich stellt sich zunächst einmal die Frage nach dem rechtlichen Status der Universal Life Church. Ist sie als Verein oder Organisation firmiert?

In wie weit wird die ULC von der anglikanische Kirche, orthodoxen Kirche und von den Behörden vor allem in den Staaten anerkannt?

Ferner müsste man die ULC doch als der anglikanische Kirche bzw lutherischen Kirche im entfernteren Sinne zugehörig ansehen oder liege ich da falsch?

Wenn dem nämlich so wäre hätten alle Erzbischöfe dieser Kirche laut Wiki-RL Anspruch auf einen eignen Wiki-Artikel da bei einer Kirche mit über 200.000 Mitgliedern, die RL für die Wikipedia als gegeben anzusehen ist.

Liebe Grüße, --Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein

Ein guter Witz. :-) --Martina Disk. 05:18, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Kein Witz sondern voller Ernst, die Wiki-Relevanzkriterien sollten Dir bekannt sein und die sagen klar aus, das Erzbischöfe einer enzyklopädisch relevanten religösen Gemeinschaften Anspruch auf einen eignen Artikel haben (unabhängig von der Relevanz der Person als solches). Was diese religöse Gemeinschaft (siehe hierzu Art. 140 GG bzw. Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919) in Form eines eingetragener Vereins bzw. nach neuester Rechtssprechung in Form eines nicht eingetragenen Vereins ebenso wäre, wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das selbe gilt auch wenn diese religöse Gemeinschaft nach amerikanischen Recht (auch Bundesstaatenrecht anerkannt ist). Ferner gelten religöse Gemeinschaften mit mehr als 200.000 Mitgliedern als relevant für die Wikipedia. Somit würde sich in diesem Fall der Anspruch auf einen eignen Artikel für jeden Erzbischof ergeben!--Hajo von Falkenstein (Diskussion) LG Hajo von Falkenstein
Ferner ist es auch nicht mehr richtig das die Ordination per Internet (Email) erfolgt. Registrieren kann man sich online, aber das Schreiben wird einem kostenlos per Post zugesandt! (Stand 07.06.2017) --Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
Eventuelle Änderungen belegst du bitte ordentlich und aus unabhängigen Quellen. --Martina Disk. 06:04, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Das Du die Ordination per Post erhälst bekommst Du per Email mitgeteilt nach dem Du Dich auf der Webseite registriert hast und in wie weit dieses als unabhängige Quelle dient mag ich nun nicht beurteilen.
Rev. xxxxxx, We have completed your request today. We are preparing and mailing your certificate by postal mail. Let me explain. We are the ULC Headquarters here in Modesto CA. We are the original Church and our official website is www.ulchq.com. The only other ULC Headquarters authorized site is www.ulc.net and operated by Pastor Kevin Andrews in Folsom CA.
Weiterhin steht auf der Webseite der ULC http://www.ulchq.com/ordination.htm folgendes: Please understand that there is no such thing as "instant online ordination." A computer cannot ordain you. Your request must be reviewed before your ordination can be done legally. You cannot be issued a credential automatically by a computer!.
Zitat: "Ebenfalls entfernt sind die "vier Grundsätze" mit einem defekten Link als Beleg (http://www.ulchq.com)."
Der Link ist nicht defekt bzw. nicht mehr defekt, wenn er sich auf die vier Grundsätze "Our Believe: to do that which is right, Our Goal: A fuller life for everyone, Our Objective: Eternal Progression, Our Slogan: To live and help live" bezog.
Kannst es aber gerne selbst versuchen! LG --Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
@Martina:... Zitat: "Für die Aussage, die Organisation sei als Kirche anerkannt, möchte ich einen unabhängigen Beleg sehen. Letzter Stand 2001 war, dass der Steuerstreit mit einem Vergleich endete und dass sich die Organisation als nächstes um die Anerkennung als Kirche bemühen werde. ".
Es ging in diesem besagten Steuerstreit niemals um die kirchliche Anerkennung (Stichwort: Trennung zwischen Kirche und Staat) sondern um die Anerkennung bzw. Aberkennung der Gemeinnützigkeit die ihr Aufgrund des kirchlichen Statuses bis dato gewährt wurde. Da die Kirche laut Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) Geschäfte getätigt hat die nicht in den normalen Rahmen der Geschäftstätigkeit einer Kirche gehören und somit nicht steuer vergünstigt waren. Daraus folgend hätte die ULC für diese Geschäfte Steuern zahlen müssen, was sie aber versäumt hatte. Somit wurden Ihr für die entsprechenden Geschäftsjahre die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Wobei laut den RK für Religiöse Gruppen nicht mal eine Anerkennung (z. Bsp. durch eine staatliche Stelle, die sie übrigens durch ihre Eintragung als gemeinnützige Incorporated hat) als Religionsgemeinschaft ein Relevanzkriterium ist, sondern nur eine Mitgliederzahl von mindestens 200.000 was ja mit nahezu 20.000.000 Mitgliedern mehr als gegeben ist ;) LG--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
Nachtrag bezüglich des rechtlichen Statuses der ULC:
Im Jahr 2002 verklagte die Kirche den Staat Utah hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihres internetgestützten Ordinationsprozesses. Utah hatte ein Gesetz verabschiedet, das die durch die Post oder über das Internet ordinierten Minister verboten hatte, juristisch anerkannte Ehen zu begehen. Der Gerichtshof hat sich für die Kirche entschieden, indem er das Gesetz für verfassungswidrig erklärte und den Staat endgültig davon abhielt das Gesetz durchzusetzen. Unter anderem deswegen, dass es im Wesentlichen keinen Unterschied zwischen einer Internet-basierten Ordination oder einer von einem Kurier, per Telefax gesendeten, per Post geschickten, per Telefon mitgeteitlen oder persönlich übergebenen Ordination gibt. Hätte das Gesetz bestand behalten, hätte es wohl die unbeabsichtigte Folge zur "Ablösung" vieler Reverends aus traditionellen Kirchen in Bezug auf die Vermittlung von Ehen gehabt, denn die ULC ist nicht die einzige Kirche, die ihre Ordination per U.S. Mail versendet.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Legal_status_of_the_Universal_Life_Church , Universal Life Church vs. the State of Utah (2002) Internet-based minister ordination declared valid
  • Zwei weitere RK's hiermit erfüllt, die relevante Erwähnung durch unbeteiligte Dritte sowie die kontroverse überregionale Diskussion... da ein Gerichtsurteil durchaus als relevant zu betrachten ist.
Somit ergibt sich folgende Situation das zumindest der Staat Utah nachweislich durch die ULC zusammengeführte Ehen (im juristischen sowie wie im kirchlichen Teil) als gesetzlich anerkannt ansieht, was die Anerkennung als religiöse Gemeinschaft zumindest für den Staat Utah (USA weitestgehende Rechtsautonomie der einzelnen Bundesstaaten) hinreichend darlegt und die RK für Religiöse Gruppen als mehr als ausreichend erfüllt anzusehen sind, mit dem von mir erwähnten Anspruch eines separaten Artikels in der Wikipedia für jeden Bischof, Weih- oder Erzbischof dieser Kirche, siehe hierzu auch RK für Persönlichkeiten im Themengebiet Religionen!
Was dann auch belegt das ich keine Witze mache werte Martina.
LG--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
Lies einfach nochmal ganz in Ruhe den umseitigen Artikel und WP:Q. Das wird nix mit Artikeln über "alle Erzbischöfe dieser Kirche". --Martina Disk. 07:32, 9. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
@Martina:Ich verweise einfach nochmals auf RK für Persönlichkeiten im Themengebiet Religionen und die sind ganz klar dargelegt... und gelten für eine enzyklopädisch relevante religöse Gemeinschaft (Wikipedia ist bekanntlicher weise eine Enzyklopädie). Sowie die Relevanz der religösen Gemeinschaft durch die Mitgliederzahl allein schon gegeben ist und für die auch Belege existieren, siehe RK für Religiöse Gruppen.
RK für Religiöse Gruppen.
Religiöse Gruppen können in einem eigenen Artikel beschrieben werden, wenn sie den allgemeinen Relevanz- und Verifizierbarkeitskriterien entsprechen. Kriterien, die einen Artikel rechtfertigen, sind beispielsweise:
  • die Gruppe hat weltweit über 200.000 Mitglieder.
Und falls Du Dich auf diesen Abschnitt beziehen solltest "Trauungen durch ULC-„Pastoren“, kirchliche oder akademische Titel von ULC und andere ULC-Zertifikate sind in Deutschland nicht rechtswirksam." spielt das für die RK's keine Rolle, da sie sich auf internationale Gegebenheiten und nicht auf deutsches Recht beziehen. Zudem ist diese Nichtanerkennung nach Art. 4 und 140 GG in Bezug auf kirchliche Titel und Trauungen verfassungswidrig.
Siehe hierzu Art 140 GG... Art. 137 WRV
  • (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
  • (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
  • (4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
  • (5) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
Unterliegt keinen Beschränkungen, heißt auch es Bedarf keiner speziellen Anerkennung oder Genehmigung! Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde, bedeutet im Klartext das sie Ihre Titel nach gut Düngen vergeben kann ohne Einmischungsrecht des Staates oder einer bürgerlichen Gemeinde! Dies bedeutet ferner das sich jeder Gründer eine religösen Gemeinschaft als Patriarch oder Erzbischof bezeichnen kann und es nicht mal einer Ordination bedarf, da es sich a.) nicht um geschützte Titel handelt und b.) die Titelwahl und Vergabe wie durch das Gesetz garantiert frei wählbar ist. Die Rechtsfähigkeit erwerben sie allerdings nach dem in BGB geregelten Gegebenheiten, hier im besonderen dem Vereinsrecht.
Ferner scheint etwas zu lesen nicht immer es dann auch verstehen zu heißen, denn in der angegebenen Quelle dem Focus Online von 1998 heißt es:"Gleichzeitig warnt die Wissenschaftsbehörde der Hansestadt vor dem Kauf der pseudoakademischen Grade. Eine Sprecherin der Behördenchefin Krista Sager (GAL) stellt klar: „Die von dem BFA angebotenen Titel sind wertlos und werden in Deutschland nicht anerkannt.“... Vor zwei Jahrzehnten hatte das Wissenschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen den dubiosen Verein bereits vor den Kadi gezerrt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf verbot dem BFA 1978 den Vertrieb der Phantasietitel der Universal Life Church in Deutschland.". Somit bezieht sich das Verbot auf die Doktor- und Mastertitel (pseudoakademischen Grade) denn nur dafür ist das Wissenschaftsministerium zuständig und auch nur auf den in Deutschland ansässigen BFA e.V. als Verein nicht auf die weltweit operierende ULC. Denn religösen Titel obliegen nicht der Zuständigkeit des Wissenschaftsministerium (vgl. hierzu Art. 140 GG) und könnten nur durch ein Verbot der ULC als religöse Gemeinschaft für Ungültig erklärt werden.
In wie weit die Kirche dann von der Öffentlichkeit und den anderen Kirchen anerkannt wird ist ein anderer Aspekt, der aber mit der rechtlichen Grundlage und den Wiki-RK's nichts zu tun hat und somit sekundär ist!
Die hierarchische Struktur ergibt sich aus den unterschiedlichen Titeln die vergeben werden und dies somit nahelegen. Ob und in wie weit sich die Kirche intern daran hält steht ebenfalls wieder auf einem anderen Blatt und hat auch wieder auf das Offenbare und somit auf die RK's keinen Einfluss.
Als als gemeinnützige Incorporated ist sie einem e.V. oder einer gemeinützigen GmbH. gleichzustellen nach geltendem Recht.
Ferner wird hier das Urteil des Gerichts in Utah belegt, aus einer unbeteiligten Quelle:
Universal Life Church vs. the State of Utah (2002) Internet-based minister ordination declared valid (Internetbasierte Ordination ist gültig).
Auch das Belege in deutscher Sprache oder aus frei zugänglichen Quellen erbracht werden müssten leitet sich weder aus den RK's noch aus den WP:Q's ab. Im Gegenteil ein Beleg auch aus einer kostenpflichtigen Quelle reicht aus um den WP:Q's genüge zu tun.
Fakt ist die Mitgliederzahl von über 18 Millionen ist durch unabhängige Quellen belegt. Daraus folgt die Erfüllung der Relevanzkriterien für die Wikipedia (200.000 Mitglieder, es heißt in den RK's nämlich nicht a und b sondern a oder b müssen erfüllt sein, da "Gruppen, die keinem dieser Relevanzkriterien genügen, können..." dies impliziert. Es reicht also wenn einem oder zwei RK's genüge getan ist) und daraus folgt der Anspruch auf einen eignen Artikel für jeden Bischof, Weih- oder Erzbischof laut RK für Persönlichkeiten im Themengebiet Religionen. Da müssen keine weiteren Belege zur Person oder der Kirche erbracht werden laut den RK's, wenn er den Titel (z. Bsp. mit einem Zertifikat) von der Kirche erhalten hat und öffentlich verwendet!
Aber letztendlich sind alle aufgeführten Aspekte sowie so irrelevant, denn in den RK/Persönlichkeiten im Themengebiet Religionen steht: „in enzyklopädisch relevanten, hierarchisch organisierten Religionen/Konfessionen solche Personen, die Funktionen eines Bischofs oder höhere oder äquivalente Funktionen ausüben (Weihbischöfe inklusive).“ (Hervorhebung durch mich) Somit sind ab Bischof aufwärts automatisch alle Titel- und Würdenräger relevant, falls die Kirche relevant ist (ob es einem passt oder nicht ;-) und das die Kirche relevant ist, ist unstrittig. Also gibt es an der Sachlage auch nichts zu diskutieren! LG--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
Dafür, dass es nichts zu diskutieren gibt, schreibst du ganz schön viel. :-) Wenn du einen entsprechenden Personenartikel angelegtund mit soliden Belegen versehen hast, wird sich der Rest ja zeigen. Hier ist die von dir initiierte Diskussion jedenfalls ziemlich zwecklos. Außer, jemand hat zu viel Zeit. Ich bin jedenfalls raus, sofern nix Substanzielles zum hiesigen Artikel mehr kommt. --Martina Disk. 20:56, 9. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Wie schon erwähnt wenn jemand einen entsprechenden Personenartikel anlegen sollte braucht er laut RK/Persönlichkeiten im Themengebiet Religionen keine weiteren Belege zur Darlegung der Relevanz der Person. Wenn außer Dein Behaaren auf Belegen nicht weiter substanziell belegbare Einwände kommen bin ich falls jemand einen solchen Artikel anlegen sollte guter Dinge. Da genau diese Thematik auch Thema einer Löschdiskussion im Themenbereich Religion ist an der ich mich aktiv beteilige. Mit Regeln ist das nämlich immer so eine Sache zuerst greifen die übergeordneten also die RK's falls diese Belege fordern sollten, greifen die von Dir erwähnten WP:Q's, falls in den RK's jedoch keine Belegpflicht gefordert wird können die WP:Q's vernachlässigt werden. Was ich noch inhaltlich zu hiesigem Artikel beitragen werde, wird sich im laufe der Zeit zeigen.--Hajo von Falkenstein (Diskussion)LG Hajo von Falkenstein
Und substanziell wurde hier im Bezug auf den hiesigen Artikel schon einiges ins rechte Licht gerückt. Zum Beispiel das die Aussage falsch ist, das prinzipiell alle Titel der ULC in Deutschland verboten wären, sondern nur die pseudo akademischen Diplome sind nicht anerkannt in Deutschland. Das der Link mit den 4 Grundsätzen defekt wäre, das die Bestätigung der Ordination per Email erfolgen würde, das die Ordination der ULC zumindest in Utah gesetzlich anerkannt ist, das es in dem Steuerstreit nie um die Anerkennung als Kirche ging sondern um die Anerkennung / Aberkennung der Gemeinnützigkeit (Wobei man da immer zwischen Steuerrecht und Zivilrecht unterscheiden muss) denn die Gemeinnützigkeit ist nicht zwingend Voraussetzung um die rechtliche Stellung einer Kirche zu haben (und lässt sich auch nicht aus z. Bsp. Art. 4 GG und Art, 140 GG ableiten), eine Steuerbehörde kann nie denn Status als Kirche aberkennen sondern nur die Gemeinnützigkeit aufgrund dieses Statuses, die rechtlichen Grundlagen für religöse Vereinigungen in Deutschland wurden dargelegt, etc.--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein
Zitat: "Trauungen durch ULC-„Pastoren“ sind in Deutschland nicht rechtswirksam". Ob das wohl daran liegt das kirchliche Trauungen in Deutschland im Allgemeinen keine Rechtswirksamkeit haben,. sondern nur die Standesamtliche Trauung in Deutschland Rechtswirksamkeit hat (Stichwort: Trennung von Kirche und Staat), im Gegensatz zu den USA und anderen Ländern? ;)--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein

Nochmal. Für deine Änderungen bringst du bitte Belege an. Bis dahin habe ich deine Einfügungen rückgängig gemacht. --Martina Disk. 17:33, 10. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Sorry, aber das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sollte als Beleg mehr als genug sein.
Siehe hierzu § 140 GG... Art. 137 WRV....Abs. 3 - Bundesrepublik Deutschland / Gesetze im Internet §140 GG
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
Sie verleiht ihre Ämter und demzufolge die darauf beruhenden Titel und Würden ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde, bedeutet im Klartext das sie Ihre Titel nach gut Düngen vergeben kann ohne Einmischungsrecht des Staates oder einer bürgerlichen Gemeinde! Dies bedeutet ferner das sich jeder Gründer eine religösen Gemeinschaft als Patriarch oder Erzbischof bezeichnen kann und es nicht mal einer Ordination bedarf, da es sich a.) nicht um geschützte Titel handelt und b.) die Titelwahl und Vergabe wie durch das Gesetz garantiert frei wählbar ist.
Es bedeutet sogar das der Titel nach dem Meldegesetz als Ordensname / Künstlername (Der Ordensname im Personalausweis - Dr. Gisela Fleckenstein OFS,) in den Personalausweis eingetragen werden kann. Ich betone allerdings "kann" da dies einer der sogenannten Kann-Paragraphen ist und die Eintragung somit im Ermessen der jeweils zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt) liegt. Sicherlich wird ein Ordensname der römisch-katholischen Kirche wahrscheinlicher / einfacher eingetragen als der eine unbedeutenden Kirchengemeinde (e.V. / n.e.V.), was aber nichts an dem Anspruch an und für sich ändert.
Und des weitern spricht auch der auf der Artikelseite verwendete Beleg Nr. 8 (Focus Online "Göttliche Promotion") und alle anderen angeführten Belege für die Nichtanerkennung der Zertifikate nur von pseudo akademischen Titeln die nicht anerkannt werden... man sollte schon richtig lesen. Weiterhin sollte es allgemein Bekannt sein das Kirchliche Trauungen in Deutschland keine Rechtswirksamkeit haben, das ist ja der Grund das Ehepaare zusätzlich zur kirchlichen Hochzeit auch noch standesamtlich heiraten müssen/dürfen.
Auch der Status als Kirche kann von einer Steuerbehörde nicht aberkannt werden, sondern nur die darauf beruhende Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung). Siehe hierzu z. Bsp. vergleichbare Regelungen im deutschen Steuerrecht §51-68 AO / Abgabenordnung / Steuerrecht. Insofern spricht auch der auf der Artikelseite verwendete Beleg Nr. 7 (Christian Walter: Religionsverfassungsrecht in vergleichender und internationaler Perspektive. Mohr Siebeck, 2006. ISBN 978-3-16-148990-7) nur von einer Nichtanerkennung im Sinne des Einkommenssteuerrechtes, das Einkommenssteuerrecht ist aber nur ein Teil des kompletten Rechtssystems und unabhängig vom amerikanischen Zivilrecht (common law) welches von Einzelfallentscheidungen und Präzedensfällen geprägt ist. --Hajo von Falkenstein (Diskussion)Gruß Hajo von Falkenstein
Die Aussage "Der Beitritt zur ULC und die gleichzeitige „Ordination“ zum Pastor erfolgten damals per Post, heutzutage erfolgt dies im Internet, kostenlos und ohne Prüfung" ist wie gesagt nicht mehr aktuell. Da die Ordination wieder per Post zugesandt wird, dafür wird kein Passwort mehr benötigt, denn Name und Anschrift reichen nun. Die Belegbarkeit ist aber nicht gegeben, da man die Nachricht über den Postversand der Ordination per Email erhält und in wie weit die Email von Andre Hensley als Beleg gilt, sei mal dahingestellt. Ferner nimmt die ULC (nun) auf der offiziellen Webseite Abstand ("Applying for ordination in the name of a fictitious person or animal, or the submission of a person's name without his or her permission is fraud, and may subject you to prosecution!") von Pseudo- oder Tierregistrierungen. Wer mag kann es aber gerne selber versuchen. ;)--Hajo von Falkenstein (Diskussion)Hajo von Falkenstein

Belege[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Edit [1] nochmals rückgängig gemacht. Lies bitte WP:Web dazu. Eigenaussagen aus Blogs und andere Wikipedien sind nicht als Einzelnachweise geeignet.
Zur Seriosität von Blogbeiträgen in der Huffington Post und Bildmanipulationen magst du vielleicht für deinen persönlichen Gebrauch Wikipedia:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben/Verdachtsfälle/Psychologie aktuell und ULC lesen. --Alraunenstern۞ 12:31, 17. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Und der organisatorische Zusammenhang von ulc.org, ulc.net, ulcseminary.org, ulc-deutschland.org, universalchurchoflife.org, themonastery.org, getordained.org ist nicht nachvollziehbar belegt. --Hannover86 (Diskussion) 10:58, 19. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Meiner Meinung nach gehört der letzte Absatz von dir wieder raus bis auf den Hinweis, dass es weitere Seiten gibt, die sich ähnlich oder gleichlautend nennen. Ich halte es nicht für sinnvoll, und auch ohne Mehrwert für den Artikel, willkürlich eine Handvoll Websites zu benennen, da es ziemlich viele davon gibt, und auch in Deutschland mehrere[2]. Mit "Universal Life Church/Kirche" im Namen gibt es schon knapp 50,[3], insgesamt hunderte.[4] Die werden wir nicht im Artikel darstellen wollen. Von daher macht es auch keinen Sinn zu schreiben, welche Online-Gruppierung sich selbst als kirchliches Oberhaupt in welchem Land tituliert. --Alraunenstern۞ 09:54, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Änderungen von Hannover86[Quelltext bearbeiten]

Aus der Webseite der Christian Universal Life Church ergibt sich, dass sie keine "Niederlassung" der ULC ist, nichts verkauft, niemanden ordiniert und auch ansonsten sich gefühlte tausend Mal von der ULC distanziert, aus einer deren Splittergruppen sie nach Eigenangaben entstanden ist, aber inzwischen distanziert hat als eine christliche Freikirche, die den ganzen Schabernak der ULCs (Ordinationen mittels Internet, Titelverkauf usw.) in der Quelle sogar explizit verurteilt! Das kann man alles nachlesen auf deren Webseite. Zutat aus der Selbstbeschreibung:

"Unsere Christian Universal Life Church ist keine Abspaltung, sondern eine aus der ULC herausgewachsene Neugründung durch einige tief religiöse, aber eigensinnige Köpfe." (...) "Verwechslungsgefahr: Aufgrund unserer Historie und unseres Namens werden wir oft für einen Teil der Universal Life Church (ULC) gehalten. Wenige ULCs missbrauchen den Glauben, um Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Mit diesen "Kirchen" und Menschen haben wir nichts zu tun und distanzieren uns von deren Treiben in aller Form. Generell gilt: die Mitgliedschaft in unserer Kirche ist immer und ohne jede Ausnahme kostenfrei und wir verkaufen auch nichts. Wenn Du auf ähnlich klingende "Kirchen" treffen solltest, die auf irgendeine Weise Dinge verkaufen oder Spenden erbitten, dann hast Du es definitiv nicht mit uns zu tun!"

Die Christian Universal Life Church ist Lichtjahre von einer WP Relevanz entfernt und kann aufgrund ihrer Selbstbeschreibung aber auch nicht in dieses Lemma gepackt werden. Das wäre irreführend und nicht mit der Quelle vereinbar. Benutzer:PeterGuhl und Benutzer:Alraunenstern bitte verhindert, dass hier blanker Unsinn in dieses Lemma kommt, das ohnehin schon eine schräge Veranstaltung beschreibt. Hannover86 will oder kann es nicht verstehen? -139.162.183.145 01:03, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Ha Noi, HaJo PG 01:05, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Da ich kein Schwäbisch (?) kann, geht es auch auf Deutsch? ;-) Sorry für den Proxy. Bin z.Z. in eine, WP-unfreundlichen Land, wo es nicht anders geht. THX fürs Verständnis. -139.162.183.145 01:10, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Von meiner Disk:
Es gibt eine Vielzahl diverser Gruppierungen, die sich laut Eigenaussage als der ULC irgendwie verbunden, zugehörig, daraus hervorgegangen etc. bezeichnen. Keine davon braucht willkürlich herausgegriffen und im Artikel genannt werden, unabhängig von ihrer Selbstbeschreibung, weil sie schlicht nicht relevant sind, keine davon. Von daher ist die Frage, wie die Christian Universal Life Church, oder eine andere Gruppe, sich auf ihrer Website selbst bezeichnet rein theoretischer Natur. --Alraunenstern۞ 11:24, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Merkwürdig ist doch aber die Selbstdarstellung dieser deutschen Abspaltung CULC von der ULC. Und ich verstehe wohl etwas mehr von der Sache, als der anonyme Kritiker ahnen mag. Das Herunterbeten von Selbstdarstellungen ist für mich nicht relevant, sondern vielmehr die Aktivitäten dieser Gruppe. Die deutsche Wikipedia sollte aber doch auf die Verhältnisse hierzulande eingehen, und da scheint mir einiges an Details zu fehlen. Was ist an dieser Organisagtion aus Kanada für uns relevant? Da gibt es offenbar Auftragsschreiber für Bishop Jemima und und Elias, die herausstellen wollen, dass die ULC "nichtchristlich" sei. Ich frage mich, was hier für ein Spiel gespielt wird. Oder sollte diese ganze ULC nur ein Internetfake sein? Sprich: Ich zähle meine Followers als Gläubige und komme so in Deutschland auf 1 Million? Und waren die 34 Millionen Gläubige weltweit (die Zahl meine ich hier auch mal gelesen zu haben) auch ein Fake? Kurzum - die vermuteten Zusammenhänge sollten mal geprüft werden. Jetzt steht leider nur noch folgender Satz da: "Neben der heutigen Organisation der ULC in Modesto (Kalifornien) gibt es verschiedene weitere Gruppen mit eigenen Webseiten unter dem Namen Universal Life Church." Grenzt das nicht auch an Theoriefindung? --Hannover86 (Diskussion) 12:07, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Erstens ist Pluspedia keine reputable Quelle für uns hier, also irrelevant (dennoch steht auch dort nichts von wegen eine Million Mitglieder in Deutschland). Zweitens ist die Christian Universal Life Church jenseits aller Relevanzkriterien. Drittens scheinst Du Probleme mit dem aufmerksamen Quellenstudium zu haben, denn Du zitierst Deine Quellen immer wieder falsch, sinnentstellt oder aus dem Zusammenhang gerissen. Von einer Million Mitgliedern in Deutschland steht z.B. auch auf der offiziellen Webseite, die Du als Quelle nahmst nichts. Dort ist von Social Media Followern die Rede und das ist verifizierbar korrekt. Die haben alleine auf Facebook gut ne Million Follower. Habe es eben geprüft. Das wiederum findet man als Angabe auf deren Webseite und bei der irrelevanten Pluspedia.
Du verdrehst bei der ganzen Thematik also die Infos der Quellen, das ist nicht ok.
Die ULC, also die Kirche in die es in diesem Lemma hier geht, war noch nie christlich. Sie war seit Gründung eine ziemlich schräge Veranstaltung. Die Christian Universal Life Church wiederum ist schlicht eine andere Entität, auch wenn - wie sich aus den Quellen ergibt - früher einmal ein Link bestand. Das bedeutet, die Christian Universal Life Church gehört nicht in das Lemma hier, zumal sie weder auf ihrer Webseite etc. noch sonst in das Schema der üblichen ULCs passt: keine Titelverkäufe, keine Spendenannahmen, keine "Ordinationen", null nada nichts. Kann man alles nachlesen.
Die lutherische Kirche wird schließlich auch nicht im Lemma Katholizismus abgehandelt, auch wenn diese aus der katholischen Kirche entstanden ist. Um es kurz zu machen. Äpfel und Birnen sind nicht dasselbe, die Christian Universal Life Church hat in diesem Lemma nichts zu suchen und ist drittens von WP:REL Lichtjahre weit entfernt. Du bist neulich Sichter geworden, wie ich sehe. Das bringt eine Verantwortung mit sich, die ich bei Dir gerade nicht erkennen kann. Die Ermahnung von Benutzer:He3nry in WP:VAND sollte Dich eigentlich zu mehr Umsicht motivieren. Lieber Benutzer:Alraunenstern, vielleicht kannst Du Hannover86 nochmal etwas an die Hand nehmen? Er meint es sicher gut, aber es geht voll daneben. Weiter sorry für den Proxy, bin noch im Ausland wo es anders zu WP nicht gefahrlos geht. THX fürs Verständnis. -139.162.148.80 15:04, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Die meisten Benutzer werden nicht gern an die Hand genommen, sie fühlen sich dann im "Kleinkindmodus", sind aber Sachdiskussionen eher aufgeschlossen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Von daher wäre mir sachbezogenes diskutieren einerseits und sehr genaue Quellenlektüre hinsichtlich Inhalt und Seriosität andererseits sehr wichtig, sonst wird es schnell mühsam. Zurück zum Inhalt:
Ich würde ungern zwei verschiedene Themen vermischen, und es scheint mir, als passierte das gerade. Einmal haben wir hier den Lemmagegenstand UCL, zu deren Mitgliederzahl man die Eigenangaben und die Followers betrachten kann, wobei wir auch da nicht wissen können, wieviele real sind. Aber das Problem stellt sich auch für andere Internetauftritte.
Zum anderen gibt es das Thema Christliche ULC, eine Kleingruppe von vielen, die irgendwie mit der ULC zusammenhingen, ihr nahe stehen/standen, sich daraus entwickelt haben, whatever. Bei denen sehen wir die Eigendarstellung, die zusätzlich mehr oder minder geschickt auch in Blogs und anderen Seiten untergebracht wird/werden soll, aber deswegen muss sie nicht hier im Artikel abgehandelt werden.
@Hannover86, ich habe den einen Satz "Neben der heutigen Organisation der ULC in Modesto (Kalifornien) gibt es verschiedene weitere Gruppen mit eigenen Webseiten unter dem Namen Universal Life Church" dringelassen, weil sich das zumindest per google[5] und von dieser Seite[6] (wobei das als Quelle natürlich eigentlich auch ungeeignet ist) herleiten lässt. Ich kann aber auch gut ohne diesen Satz. Was die Aktivitäten einzelner dieser Gruppierungen angeht: da denke ich mir auch meinen Teil, wenn mir bestimmte Namen unterkommen, aber hier zu mutmaßen, was welche Gruppe bezwecken will, wer wen als was hinstellen möchte und warum, ist erstmal wp-irrelevant. Man kann vorsichtshalber natürlich die entsprechenden Artikel im Blick behalten, das kann nie schaden, und darauf achten, ob hier Artikeltechnisch künftig noch was nachkommt, auf das wir reagieren sollten. --Alraunenstern۞ 17:26, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Ich bin derselben Meinung wie Alraunenstern - dass es mehrere Organisationen gleichen oder sehr ähnlichen Namens gibt, ist erwähnenswert, aber Details zu einzelnen der anderen Organisationen braucht es nicht. --Martina Disk. 05:47, 30. Jun. 2017 (CEST)Beantworten