Torgauer Artikel

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In der Alten Superintendentur in Torgau wurden im März 1530 die Torgauer Artikel zum Abschluss gebracht.

Als Torgauer Artikel bezeichnet man

1.) das 1530 verfasste theologisches Gutachten über kirchliche Zeremonien,
2.) den 1574 erfolgten Brandmarkungsbeschluss der Philippisten als Calvinisten.

1530

Die Torgauer Artikel wurden im Auftrag des Kurfürsten und sächsischen Kirchenoberhauptes Johann von Sachsen durch Philipp Melanchthon, Martin Luther, Justus Jonas den Älteren und Johannes Bugenhagen verfasst.

Die Bezeichnung der Artikel verweist auf die Herkunft aus Torgau, das damals Residenzstadt des Kurfürsten aus dem Hause Wettin war.

Die Torgauer Artikel wurden Ende März 1530 dem Augsburger Reichstag unter Kaiser Karl V. vorgetragen und fanden Eingang in die Artikel 22 bis 28 des Augsburgischen Bekenntnisses.

1574

1574 wurde in Torgau ein Konvent durch Kurfürst August einberufen, woran die sächsischen Theologen und Landstände beteiligt waren. Dort wurden 30 Artikel vorgelegt, auf die sie mit Ja oder Nein antworten sollten. Da diese nicht nach der Meinungsbild der Philippisten ausfielen, unterschrieben sie diese Torgauer Artikel nicht und wurden fortan als Calvinisten gebrandmarkt. In der Folge wurden diese aus dem Kurfürstentum Sachsen vertrieben.

siehe: Konkordienformel