Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ
Diese Liste enthält Antworten zu Fragen, die häufig über das Schiedsgericht der Wikipedia gestellt werden.
Was ist das Schiedsgericht?
[Quelltext bearbeiten]Das Schiedsgericht ist eine Institution zur Lösung von Konflikten zwischen Benutzern. Benutzern steht es frei, Konflikte vor das Schiedsgericht zu bringen, dessen Entscheidungen sind allerdings bindend.
Woraus besteht das Schiedsgericht?
[Quelltext bearbeiten]Das Schiedsgericht hat normalerweise (siehe Wahlverfahren) zehn Mitglieder, von denen sich jeweils mindestens fünf an einem vorgebrachten Fall beteiligen müssen. Die Mitglieder werden von der Gemeinschaft der Wikipedia-Benutzer gewählt.
Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?
[Quelltext bearbeiten]Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind.
Das Schiedsgericht ist ausschließlich für die folgenden Fälle zuständig:
- kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung, etc.),
- Auseinandersetzungen um Adminfunktionen,
- Sockenpuppenmissbrauch und
- wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten).
Das Schiedsgericht entscheidet eigenständig über die Annahme oder Ablehnung eines Falls. Dies betrifft auch die Entscheidung, ob vor Anrufung des Schiedsgerichts zwingend eine Vermittlung nötig ist. Wenn das Schiedsgericht einen Fall annimmt, muss es angeben, welcher der oben genannten Zuständigkeitsbereiche dafür Grundlage ist.
Für bloße Feststellungsanträge ist das Schiedsgericht nicht zuständig. Bei der Anrufung des Schiedsgerichts sollte ein aktueller Konflikt vorliegen, der zu schlichten bzw. zu entscheiden ist.
Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden.
Wie wird ein Fall angenommen?
[Quelltext bearbeiten]Die Schiedsrichter entscheiden nach Kenntnisnahme der Anfrage (per Bearbeitungsvermerk durch einen Schiedsrichter) über die Annahme der Anfrage. Die Anfrage soll grundsätzlich angenommen werden, wenn sie in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt; sie kann dennoch abgelehnt werden, wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist.
Die Anfrage gilt als angenommen, sobald mindestens fünf nicht als befangen geltende Schiedsrichter die Anfrage angenommen haben. Ist nach maximal 2 Wochen keine Annahme durch mindestens fünf Schiedsrichter erreicht oder kann eine Annahme durch mindestens fünf Schiedsrichter nicht mehr zustande kommen, wird die Anfrage als nicht angenommen geschlossen.
Eine bereits als angenommen geführte Anfrage kann bis zum Beginn der Abstimmung über die Entscheidung nachträglich von weiteren Schiedsrichtern angenommen werden.
Wer bearbeitet angenommene Anfragen?
[Quelltext bearbeiten]Angenommene Anfragen werden von den Schiedsrichtern bearbeitet, die die Anfrage angenommen haben.
Findet während einer laufenden Abstimmung ein Amtszeitwechsel statt, behalten die ausscheidenden Schiedsrichter nach Maßgabe des Meinungsbilds über Detailfragen der Amtszeitregelung vom Dezember 2011 bis 14 Tage bzw. bis 30 Tage nach Amtszeitende die Stimmberechtigung für diese Abstimmung.
Wie entsteht die Sachentscheidung?
[Quelltext bearbeiten]Die Modalitäten einer Abstimmung werden von Fall zu Fall festgelegt. Abstimmungen über die Maßnahmen, die das Schiedsgericht festsetzt, laufen für jeweils 2 Wochen, sofern keine abweichende Frist festgelegt wurde.
Sofern nicht vor Abstimmungsbeginn etwas anderes festgelegt worden ist, gilt bei Abstimmungen die einfache Mehrheit, bzw. bei Abstimmungen über Zahlenwerte der Median. Sollte ein Median aufgrund einer geraden Stimmenanzahl nicht eindeutig sein, gilt der für den Betroffenen günstigere Wert.
An Abstimmungen müssen sich mindestens 3 Schiedsrichter beteiligen, die für oder gegen einen Punkt votieren, anderenfalls gilt der Abstimmungspunkt als nicht auswertbar.
Wie erfolgt ein Abschluss?
[Quelltext bearbeiten]Die Abstimmungen werden von einem Schiedsrichter ausgewertet, sobald sie beendet sind oder das Ergebnis vorzeitig eindeutig feststeht. Danach werden die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt.
Wer setzt die Entscheidungen des Schiedsgerichts um?
[Quelltext bearbeiten]Stewards der Wikimedia-Stiftung. Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keine ihrer Entscheidungen selbst ausführen. Über die Umsetzung der Entscheidungen wird ein Protokoll geführt.
Die Umsetzung der Schiedsgerichtsentscheidungen über Benutzerrechte obliegt den nicht an dem Fall beteiligten Administratoren beziehungsweise denWer kann sich an das Schiedsgericht wenden?
[Quelltext bearbeiten]Nur angemeldete Benutzer können Schiedsgerichtsanfragen stellen oder als Verfahrensbeteiligte geführt werden.
Anfragen sollen unter dem Benutzerkonto gestellt werden, das an dem Konflikt beteiligt war. Ist dieses Konto gesperrt, so kann per Mail an das Schiedsgericht die Entsperrung zum Zweck der Schiedsgerichtsanfrage beantragt werden. Wird die Anfrage nicht innerhalb von sieben Tagen gestellt, wird das Benutzerkonto wieder gesperrt. Während des laufenden Verfahrens sollen Regelverletzungen durch das entsprechenden Konto bei Bedarf dem Schiedsgericht gemeldet werden, damit es über das weitere Vorgehen beraten kann. Im Zweifelsfall beim Schiedsgericht anfragen.
Welche Seiten darf ein Benutzer bearbeiten, der für ein SG-Verfahren entsperrt wurde?
[Quelltext bearbeiten]Ein gesperrter Benutzer, der für eine Anfrage beim SG entsperrt wurde, darf nur die Seite des ihn betreffenden SG-Falles und die dazu gehörende Diskussionsseite bearbeiten sowie jeweils einmalig die als Beteiligte benannten Benutzer informieren.
Darüber hinaus darf er auch seine eigene Diskussionsseite bearbeiten, sofern diese ungeschützt ist.
Diese Auflage endet, wenn die Sperre regulär beendet wäre bzw. wenn die Anfrage vom Schiedsgericht abgeschlossen wurde.
Wer ist an einem Schiedsgerichtsverfahren beteiligt?
[Quelltext bearbeiten]
- Verfahrensbeteiligte sind der Antragsteller und weitere von diesem benannte Benutzer.
- Wer sich für beteiligt hält, kann sich selbst als Beteiligter eintragen.
- Jeder Verfahrensbeteiligte kann weitere Benutzer als Verfahrensbeteiligte benennen.
Keiner der Verfahrensbeteiligten kann gezwungen werden, sich zum Fall zu äußern. Wer denkt, dass er nicht beteiligt ist, kann beim Schiedsgericht beantragen, aus der Liste der Verfahrensbeteiligten entfernt zu werden. Das Schiedsgericht behält sich die abschließende Entscheidung vor, wer am Verfahren beteiligt oder nicht beteiligt ist.
Wie arbeitet das Schiedsgericht?
[Quelltext bearbeiten]Das Schiedsgericht wird offen angerufen, jeder Beteiligte hat die Gelegenheit zur Stellungnahme. Andere Benutzer dürfen sich ebenfalls zum Fall äußern, sofern sie selbst am Fall beteiligt sind oder dazu von einem Mitglied des Schiedsgerichts oder einem am Fall beteiligten Benutzer gebeten wurden. Die Stellungnahmen sollen die Problematik sachlich und genau schildern, sie sollten andererseits möglichst knapp gehalten werden, was für die zügige Bearbeitung durch das Schiedsgericht vorteilhaft ist. Bei Bedarf können größere Teile wie Dokumentensammlungen, detaillierte Beweisführung und ähnliche auf Unterseiten ausgelagert werden (Antrag beim Schiedsgericht stellen).
Nur Mitglieder des Schiedsgerichts, die nicht am Fall selbst direkt oder indirekt beteiligt sind, dürfen an der Entscheidungsfindung teilnehmen. Diskussionen zum Fall auf der Anfrageseite sowie der zugehörigen Diskussionsseite können von den Schiedsrichtern moderiert werden.
Das Schiedsgericht kann auch aktiv werden, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Mitarbeit verweigern.
Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mehrheitlich gefasst, die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder müssen erkennbar sein. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet werden: Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen müssen explizit benannt werden. Ebenso müssen verwendete Aussagen und Nachweise veröffentlicht werden, sofern sie nicht datenschutzrechtlich geschützt sind oder zur Privatsphäre gehören.
Weitere Verfahrensregeln sind noch in der Erprobungsphase und werden fallbezogen entwickelt.
Worauf basieren die Entscheidungen?
[Quelltext bearbeiten]
- Beschlüsse und Richtlinien der Wikimedia-Stiftung
- Wikipedia:Grundprinzipien
- Wikipedia:Richtlinien
- Meinungsbilder im allgemeinen sind nicht bindend, werden aber als wichtiger Hinweis bei Entscheidungen herangezogen.
Was kann das Schiedsgericht bestimmen?
[Quelltext bearbeiten]Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können. Das Schiedsgericht ist frei in der Wahl der Mittel, um diese Lösung zu erreichen, solange sie mit den Grundprinzipien der Wikipedia übereinstimmen. Mögliche Mittel sind unter anderem:
- Verwarnung von Benutzern
- Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
- Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
- Aufhebung von Benutzersperren
- Verwarnung von Administratoren
- Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
- Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
- Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
- Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens
Das Schiedsgericht beurteilt den Fall unabhängig von den bisher getroffenen Sanktionen. Es kann also sein, dass eine vorangegangene Sanktion vom Schiedsgericht bestätigt, verschärft, gemildert oder aufgehoben wird, wenn es zur Lösung des Konflikts erforderlich ist.
Wie werden die Mitglieder des Schiedsgerichts gewählt?
[Quelltext bearbeiten]
- Die Wahl findet auf der Seite Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl statt.
- Wahltermine
- Es gibt zwei Wahltermine pro Jahr (im Mai und November, Nominierung der Kandidaten vom 1. bis 7. und Wahl vom 8. bis 21. der jeweiligen Monate). Zu diesen Terminen werden jeweils fünf Schiedsrichter für ein Jahr gewählt; außerdem können zu diesen Terminen parallel gegebenenfalls Nachwahlen für vakante Posten stattfinden.
- Wahlberechtigung
- Ein Benutzer ist wahlberechtigt,
- wenn er mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum),
- und seine erste Bearbeitung mindestens 4 Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also Januar für Maiwahl bzw. Juli für die Novemberwahl)
- und er nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung stimmberechtigt ist.
- Wahl
- Bei der Wahl kann jeder wahlberechtigte Benutzer jedem Kandidaten maximal eine Stimme geben. Durch die Wahl sollen fünf Schiedsgerichtsplätze besetzt werden. Als gewählt gilt jeder Kandidat, dessen Differenz von Pro- und Kontra-Stimmenzahl nur durch die Differenzen der Pro- und Kontra-Stimmenzahlen von höchstens vier der anderen Kandidaten übertroffen wird. Nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt. Gegebenenfalls gelten damit bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidaten als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend. Nach einem Meinungsbild zur Aufgabentrennung dürfen Schiedsrichter nicht gleichzeitig Oversighter, Checkuser oder Bürokrat sein.
- Amtszeit
- Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die Wahl ein Jahr später ins Amt gewählt werden. Wenn eine Anfrage kurz vor dem Abschluss steht, kann die Amtszeit einzelner Schiedsrichter ausnahmsweise um maximal 30 Tage verlängert werden (Regelung durch Meinungsbild im Dezember 2011).
Wer kann kandidieren?
[Quelltext bearbeiten]Jeder nach obigen Kriterien wahlberechtigte Benutzer kann für das Schiedsgericht kandidieren. Für eine gültige Nominierung müssen Kandidaten in den ersten sieben Tagen des Abstimmungsmonats (bis zum 7. Tag um 23 Uhr) ihre Kandidatur auf der jeweiligen Wahlseite eintragen.
Adminstatus ist für die Wahl zum Schiedsgericht nicht notwendig, allerdings erhalten alle gewählten Mitglieder zur Ausführung ihrer Aufgaben Adminrechte.
Wie wird die Befangenheit einzelner Schiedsrichter festgestellt?
[Quelltext bearbeiten]
- Vorbemerkung
Nach dem Meinungsbild von Oktober 2007, mit dem die Arbeit des Schiedsgerichts geregelt wurde, obliegt es dem Schiedsgericht selbst, Verfahrensregeln auszuarbeiten. Entsprechend hat das Schiedsgericht im Dezember 2011 beschlossen, folgende Regeln zur Befangenheit anzuwenden. Diese können später ergänzt oder geändert werden.
- Verfahren der Befangenheitsfeststellung
Eine Regelung ist nur für den Fall notwendig, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Schiedsrichter für befangen hält, dieser sich selbst aber nicht für befangen hält. Die Entscheidung, ob der betreffende Schiedsrichter am Verfahren teilnehmen darf oder nicht, wird von den anderen Schiedsrichtern getroffen.
Der Antragsteller sollte den Schiedsrichter, den er für befangen hält, auf dessen Benutzerdiskussionsseite auf den Befangenheitsantrag hinweisen. Falls der Antragsteller nur für den Antrag beim Schiedsgericht entsperrt wurde, gilt dieser Hinweis nicht als Umgehung der Sperre.
Die Abstimmung darüber, ob die Besorgnis der Befangenheit für berechtigt gehalten wird, läuft bis zu sieben Tage.
Der als befangen genannte Schiedsrichter sollte so bald wie möglich, spätestens aber nach sieben Tagen, mitteilen, ob er die Besorgnis für berechtigt hält. Stimmt er der Ablehnung zu, vermerkt er das einfach auf der Antragsseite in der Wikipedia. Hält er sich nicht für befangen, vermerkt er dies ebenfalls, am besten mit einem Kommentar zur Begründung des Antragstellers.
Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7 Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. Sind mindestens drei SG-Mitglieder der Meinung, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, oder liegt nach Ablauf der 7 Tage keine absolute Mehrheit vor, die eine Befangenheit verneint, so gilt der Betreffende als „befangen“ und wirkt am Verfahren nicht mit. Anderenfalls gilt der Betreffende als nicht befangen und darf am Verfahren teilnehmen.
SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.
- Folgen der Befangenheit
Mitglieder des Schiedsgerichts, die befangen sind, dürfen an der „Entscheidungsfindung“ des Falles nicht mitwirken. Das bedeutet insbesondere, dass sie an den Abstimmungen über die Entscheidung der Anfrage nicht teilnehmen. Es hat sich als gute Praxis erwiesen, dass sie auch an den Diskussionen über den Fall nicht mitwirken und sich Meinungsäußerungen im SG-Wiki oder auf den Telefonkonferenzen enthalten.
Fällt durch Befangenheit und Ablehnungen des Falles die Zahl der SG-Mitglieder unter die zur Annahme des Falles nötige Mindestzahl (zurzeit 5), dann gilt der Fall als nicht angenommen und wird unbearbeitet archiviert.