Wikipedia:Umfragen/Vorgehen in der Praxis mit Recht am eigenen Bild in der deutschen Wikipedia

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Beispiel aus dem Artikel Straßenbahn. Weitere Beispiele siehe z.B. Impfung

Immer wieder kommt es zu Diskussionen, wie denn Umgegangen wird mit Bildern, die Personen zeigen, die nicht einer Veröffentlichung oder Nutzung in der Wikipedia zugestimmt haben (zuletzt hier). Bisher ist das Vorgehen noch nicht unter Wikipedia:Bildrechte beschrieben (allerdings befasst sich diese Seite nur mit dem Hochladen in der deutschen Wikipedia, nicht mit der Nutzung von Commons-Bildern in der deutschen Wikipedia). Darauf habe ich hier hingewiesen.

  • Wie soll nun also einheitlich vorgegangen werden/ wie wird in der Praxis vorgegangen?
  • Soll dazu ein Text formuliert werden? Wenn ja, welcher?

Ich freue mich auf Kommentare und Hinweise. Mir geht es darum eine Richtlinie zu formulieren. --source 17:51, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]


Vielleicht wäre es eine gute Idee, sich an der recht stabilen aktuellen Gesetzeslage zu orientieren, die hier[1] beispielsweise erläutert wird, oder übersehe ich an dieser Frage etwas? -- Wahrheitsministerium 18:29, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
(nach BK): Mir erschließt sich der Sinn der Umfrage nicht so ganz, da einerseits m.E. der rechtliche Rahmen nicht durch eine Umfrage geändert werden kann (Recht am eigenen Bild), andererseits der Einzelfall nicht durch allgemeine Regelungen vorbestimmbar ist. Konkrete Artikel-Beispiele für die Notwendigkeit der Umfrage fände ich sinnvoll. --Wangen 18:31, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Beispiele: siehe den Artikel Impfung. Notwendig ist die Umfrage insofern, dass das Vorgehen bei diesen Beispielen dem genanten Gesetzen möglicherweise wiederspricht, und je nachdem erläutert werden sollte wie betreffende Bilder verwendet werden. Siehe auch die oben verlinkte vorangegangene Diskussion. --source 19:50, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Diskussion habe ich schon zur Kenntnis genommen. Zum Beispiel: "As a work of the U.S. federal government, the image is in the public domain." -> aus der Lizenz -> aus offiz. Homepage -> Ich erkenne nicht, dass sich die Person gegen die Abbildung verwehren haben sollte Für den rechtlichen Umgang mit dem Lizenzrecht ist eine Umfrage weder schädlich noch nützlich, sondern überflüssig, da rechtliche Gegebenheiten sich über Umfragen nicht ändern lassen. Für eine moralische Wertung mag das anders aussehen, aber im konkreten Beispiel kann ich kein moralisches Hemmnis erkennen, wenn sich eine Person für die Öffentlichkeit abbilden ließ. --Wangen 20:24, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht mir darum, einen kurzen verständlichen Text für die angegebene Seite Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen zu formulieren, der klarstellt, was bei uns erlaubt ist, und was nicht um für die Zukunft Diskussionen zu vermeiden. --source 21:02, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich vertrete beim Thema RaeB (ganz besonders bei Kindern und Jugendlichen) die Auffassung, besonders streng zu handeln. Eigentlich sind wir aufgrund der Caroline-Urteile sowie ähnlicher Rechtssprechung auch dazu gehalten. Im Schricker stehen dazu fast 30 eng bedruckte Seiten Gesetzeskommentar. Pornobalken und Unkenntlichmachung des Gesichts sind nach DACH-Recht nicht ausreichend, ein Mensch kann sogar von hinten erkennbar sein (sog. Torwart-Urteil). Mit dieser strengen Auslegung stoße ich nicht immer auf Gegenliebe, ich persönlich werde mich aber immer daran halten. Nur ist unsere jahrelange strenge Auslegung der Gesetze durch die letzten großen Bilderspenden regelrecht unterwandert. Vorher hätten wir viele dieser Bilder nicht benutzt. Da nun ganz offiziell keine Freigaben wegen RaeB mehr vom OTRS bearbeitet werden scheint klar wohin die "Politik" steuert: es interessiert nicht. Ich persönlich finde das äußerst bedenklich, stehe da aber scheinbar sehr einsam. --Marcela 22:12, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nur mal für mich: Caroline-Urteile, Schricker, DACH-Recht, Torwart-Urteil, OTRS --source 22:32, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sorry fürs Fachchinesisch ;)
  • Gerhard Schricker: Urheberrecht. 3. Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53783-9. - das gilt als Standardwerk der Rechtssprechung zum Urheberrecht
  • DACH-Recht: Recht der deutschsprachigen Länder: D-A-CH
  • "Torwart-Urteil" ist ein BGH-Urteil, nachdem ein Torwart (in ungünstiger Stellung) auch von hinten erkennbar war und Recht am eigenen Bild beanspruchen kann
  • OTRS: das sind die Mitarbeiter des Postfachs info@wikipedia.org usw., umbenannt in "Support-Team". --Marcela 22:45, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich das richtig sehe, hat im Zweifel erstmal der Fotograf ein Problem, der im Streitfall zunächst versucht wird, zu ermitteln. Die WP-Foundation, die als Mitstörerin eventuell belangt werden könnte, hat vielleicht auch eine Politik dazu, für die man sich interessieren könnte. Darüber hinaus könnte eine allgemeinverständliche Erläuterung der Rechtslage in DACH sicher nicht schaden. In der Tat sollte man die potentielle Verletzung von Persönlichkeitsrechten, gerade weil der Betroffene nicht sicher sein kann, den Fotographen zur Verantwortung ziehen zu können und danach nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand und nie vollständig (wegen der unkontrollierbaren WP-Klone) sein Recht durchsetzen kann, nicht auf die leichte Schulter nehmen. -- Wahrheitsministerium 23:36, 30. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wir haben doch einen Text. Siehe: Bitte Persönlichkeitsrechte beachten. Beim Thema RaeB sollte man insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in erster Linie restriktiv zu handeln. Einen derartigen Passus würde ich noch ergänzen. --S.Didam 18:08, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Was nutzt das, wenn derartige Bilder nicht mehr von DÜP bearbeitet werden? Inhaltlich stimme ich dir natürlich zu. --Marcela 18:13, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ein Missverständnis. Inhaltlich sind wir einer Meinung. Es ging um die Fragestellung von source. Mir geht es darum eine Richtlinie zu formulieren. Soll dazu ein Text formuliert werden? Wenn ja, welcher? Man kann sich ggf. an diesem Text orientieren. --S.Didam 21:01, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Vorschlagstext für die Richtlinie[Quelltext bearbeiten]

Bei Bildern die im Ausland gemacht wurden, gilt für die abgebildeten Personen das Recht aus dem Land, in dem das Foto gemacht wurde.

Beispiel: Ein US-amerikanischer Fotograf fotografiert eine Person, an der kein öffentliches Interesse besteht, in Österreich. Die Person ist Spanier. Dann ist österreichisches Recht zum Recht am eigenen Bild anzuwenden.

Gegenvorschlag: es gilt allein US-Recht. Der Sitz des Betreibers und wichtige Server stehen in den Vereinigten Staaten. Laut Impressum ist für die Inhalte die Wikimedia Foundation zuständig. Maßstab ist die amerikanische Gesetzgebung und Rechtsprechung anhand des Schutzlandprinzips.
Dabei ist auch zu sehen, dass das Fotografieren selbst zumeist nicht das Problem ist, sondern das ungenehmigte Veröffentlichen. Beispiel, Foto in Israel gemacht, aber irgendwo anders hochgeladen. Der Uploader bleibt zwar über die IP feststellbar, aber nur für einige Monate. Auf die Rechtslage eines „betroffenen“ Landes abzustellen, wirkt ein bisschen so wie die Affäre um Salman Rushdie oder die Mohammed-Karikaturen. – Simplicius 16:24, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ganz schlechte Idee. Wie oft muß noch betont werden, daß der Serverstandort vollkommen irrelevant ist? Du hast doch Schutzlandprinzip verlinkt, da steht, warum US-Recht nicht greift. --Marcela 18:15, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Ort des Servers, von dem die vom Nutzer abzurufenden Daten bereitgehalten werden, und der Ort des Betreibers, der den Server steuert, sind beide interessant und beide auch in ihrer Wahl für einen Mißbrauch geeignet, in dem man in das Land mit den geringsten rechtlichen Problemen umzieht. Aber auch so ein Server steht in einem Raum mit einem Eigentümer oder Mieter, der kommt als Mitstörer ebenso in Betracht.
Dann erzähl mir mal, wie du in Deutschland tätig werden willst, wenn dein Klagegegner keine Lust hat, in ein Flugzeug zu steigen. Erkläre mir bitte auch mal, wie du ein deutsches Urteil in den USA umsetzen kannst. Und jetzt erzähle mir bitte nicht, du möchtest dann mit deutschen oder gern auch libanesischen Gesetzbüchern unter dem Arm zu einem kalifornischen Gericht fliegen. – Simplicius 21:01, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht hier doch eigentlich nur darum welche Bilder wir in der deutschen Wikipedia benutzen wollen. Bei Commons will ich mich garnicht einmischen. Jedenfalls steht das was hier steht im Gegensatz zur Praxis die angewandt wird, und dass sollte zumindest auskommentiert werden. --source 21:16, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Prozeß Markus Schweiß vs. Mutter Erde zeigt, daß Edits in der deutschsprachigen WP sehr wohl in Deutschland verhandelt werden. --Marcela 21:27, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Internationales Urheberrecht ist sehr komplex [2]. Bzgl. Territorialitätsprinzip bzw. Schutzlandprinzip siehe [3]. Schaut mal auf die Beispiele (S. 328 ff.). --S.Didam 21:31, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

fm 05/2009 s.68 ff[Quelltext bearbeiten]

wenn man sich den artikel - "alles was recht ist" - im neuen fotomagazin (mai 2009) durchliest, muss man den eindruck gewinnen, dass mindestens 95% der in wp verwendeten aufnahmen mit personen bedenklich bis "illegal" sind - und da kann ich auch eigene aufnahmen nicht ausschliessen - leider! dontworry 10:21, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich kann für mind. 95% meiner Fotos behaupten, daß sie sauber sind. Teilweise habe ich sogar schriftliche Verträge, teilweise wurden sogar Personen der Zeitgeschichte um Zustimmung gebeten. Mag sein, daß da noch irgendwo irgendwas herumgeistert, was nicht vollkommen sauber ist - aber wenn mir sowas übern Weg läuft, kläre ich es sofort, notfalls wird dann eben gelöscht. --Marcela 09:29, 5. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]