Wikipedia Diskussion:Gesichtete Versionen/Rechtevergabe/Archiv/2008/Jul

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Tafkas in Abschnitt Erledigt
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Woran erkennt man ...

dass man Sichterstatus hat? Maikel 16:58, 4. Jul. 2008 (CEST)

...daran Gruß Matthias Süßen ?!    +/- 17:19, 4. Jul. 2008 (CEST)
Danke, Matt! Maikel 11:32, 6. Jul. 2008 (CEST)

Widerspruch?

Verstehe das hier nicht so ganz:

Wenn du nicht stimmberechtigt bist, liegt es im Ermessen der Admins, dir Sichterrechte zu geben.
– Überprüfe bitte zuerst, ob du stimmberechtigt bist! Ausschlaggebend ist die allgemeine Stimmberechtigung.
Danach kannst du einen Antrag stellen.

Das heißt, dass man stimmberechtigt sein muss, um einen Antrag stellen zu können. Ist man das nicht (wie ich z.B.), liegt es im Ermessen des Admins, man soll aber eigentlich keinen stellen, oder wie?-- Der Hausgeist Diskussion 20:28, 27. Jul. 2008 (CEST)

Darüber bin ich auch schonmal gestolpert. Ich würd sagen: Einfach ignorieren, den Satz^^. Die Praxis scheint zu sein, dass man die Sichterrechte durchaus auch bekommen kann, wenn man z. B. nur die hälfte der geforderten Edits hat, oder aber besonders hochwertige Edits getätigt hat, oder aber eine Empfehlung von einem anderen, angesehenen Wikipedianer bekommt. Wichtig scheint aber vor allem zu sein, dass man schon ein paar Monate dabei ist und dass man sich die Mühe macht, hier zu erklären, warum man der Meinung ist, dass man Sichterrechte bekommen sollte. Das mit der allgemeinen Stimmberechtigung ist eher eine Richtschnur. Wenn man die hat und sonst keinen Dreck am Stecken hat, wird das (soweit ich das hier gesehen habe) durchgewunken. Ist man noch etwas weiter davon entfernt, kann sich das anscheinend eine Weile hinziehen, bis es eine Reaktion gibt (siehe z. B. mein Antrag). Also mutig sein, Antrag stellen und abwarten… ;) --Falk Sprichzumir... 05:07, 28. Jul. 2008 (CEST)
Hmm.. Danke. Nun ja, im Moment darf ich die Seite noch nicht bearbeiten (war vorher schon mal unter einem anderen Account hier aktiv, bin jetzt seit vier Tagen erst der Hausgeist..), aber denkst du meine Liste an Artikeln und knapp 300 Edits insgesamt reichen? ^.^ (siehe meine Benutzerseite) -- Der Hausgeist Diskussion 08:06, 28. Jul. 2008 (CEST)
Die Einleitung ist etwas unglücklich formuliert, aber der Sache nach geht es m.E. darum, dass dem Antrag auf Sichterrechte eines stimmberechtigten Nutzers normalerweise stattzugeben ist: Auf dieser Seite können stimmberechtigte Autoren das Recht zum Sichten einzelner Artikelversionen beantragen. Bei Bedenken können Anträge auch abgelehnt werden. Eine Ablehnung muss also auf Bedenken gestützt werden, sie ist in diesem Sinne Ausnahmeentscheidung. Anders herum ist es bei Nutzern, die nicht stimmberechtigt sind: Sie können Sichterrechte nicht verlangen, da dafür die Stimmberechtigung Voraussetzung ist. Deshalb können sie auch keinen Antrag stellen. Im Einzelfall kann ein Admin jedoch hiervor abweichen und quasi eine Ausnahmeentscheidung für die Erteilung der Sicherrechte treffen, auch ohne Antrag. Juristisch gesprochen ist die Entscheidung bei stimmberechtigten Nutzern gebunden: Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Stimmberechtigung vorliegt und keine sonstigen Bedenken bestehen (gebundene Entscheidung). Bei nicht stimmberechtigten Nutzern ist die Entscheidung frei (das ist mit dem Wort "Ermessen" gemeint), d.h. der Nutzer kann die Erteilung der Sichterrechte nicht verlangen, sondern ein Admin kann hierüber frei entscheiden. --redf0x 13:06, 28. Jul. 2008 (CEST)

Erledigt

Könnte man eventuell wieder dazu übergehen, erledigte Fälle in der Überschrift wieder zu kennzeichnen, das erhöht die Übersichtlichkeit ungemein und man sieht auf einen Blick, wo noch noch nicht erledigte Fälle rumdümpeln. Oder spricht was gegen ein Markieren? Gruß --Tafkas hmm?! +/- 14:09, 31. Jul. 2008 (CEST)