Wikipedia Diskussion:Umfragen/Ablehnung von Schiedsgerichtsanfragen trotz Zuständigkeit

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Conan174 in Abschnitt Edits nach Umfrageende
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Man muss sich schon etwas wundern...[Quelltext bearbeiten]

Treffender als in der Disk zur SG-Anfrage kann man es wohl kaum ausdrücken: Wenn man drei von zehn Schiedsrichtern wegen Befangenheit ablehnt, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende keine fünf für den Fall mehr zusammenkommen. Sinnvoller, als jetzt weiter auf dem SG rumhacken zu wollen wäre, wenn man eine generelle Diskussion um Befangenheit, administrative Entscheidungsfindung in einem Projekt wie diesem, in dem die Administratoren teil der Autorenschaft und keine außerhalb stehenden Personen sind, Konfliktlösungen etc. anstoßen würde. Denn diese Probleme gehen wohl tiefer als uns lieb ist und gären schon länger, als mancher glaubt.--Emergency doc (Disk) 22:27, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

+1 Außerdem: Da viele die Ablehnung für einen Fehler halten, bzw. anscheinend eine Möglicheit sehen den konktreten Konflikt der letzten SGA im Sinne der Community zu befrieden, sollten wir auch darüber diskutieren wie diese Lösung ausehen könnte. (Wie hätte das SG inhaltlic entscheiden sollen?) --Der-Wir-Ing (Diskussion) 22:38, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich halte es für Unsinn, sich an einem Fall festzuhaken und zu fokussieren. Wir sollten lieber überlegen, was genau wir als Befangenheit ansehen, wann genau ein Admin alleine entscheiden sollte und wann es ein Mehraugenprinzip geben sollte. Vieles, was an Vorwürfen und Anschuldigungen kommt ist weniger Ergebnis einer konkreten Beweisführungskette sondern eines diffusen Bauchgefühls. Wird man befangen jemandem gegenüber, wenn man ihm mal einen Gruß auf die Disk schrieb oder ihn auf einem Stammtisch traf? Oder wenn man jemanden schonmal gesperrt hat, ihm eine Wiederwahlstimme gab, einen Artikel von ihm zur Löschung vorschlug, ihn auf der VM meldete? Oder doch nur wenn man Partei in einem Streit ist? Das alles meinte ich, und das gehört IMHO in Ruhe ausdiskutiert und wenn es dann Regeln braucht, dann soll es wohl so sein. Gruß--Emergency doc (Disk) 00:12, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich finde man sollte beides diskutieren. Zur Befangenheit machte sich schonmal jemand gute Gedanken, auf denen man aufbauen kann oder auch gleich so übernehmen kann. Benutzer:Koenraad/Das Handbuch des klugen Admins --Der-Wir-Ing (Diskussion) 00:44, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

HIntergrund der Frage offen?[Quelltext bearbeiten]

Wie schon aufgeführt ist das Schiedsgericht nicht für Nichtigkeiten und Regelverstöße zuständig. Es soll den Konfliktfall der Interpretationen schlichtend und entscheidend über die Anträge befinden. Ein »Zumüllen« wie es derzeit die Sozialgerichte durch die Bundesagentur für Arbeit werden ist nicht Sache des Schiedsgericht. Hier wäre – strenggenommen – die Anfrage auf eventuelle Projektstörung zu prüfen. Dies wird ausdrücklich nicht unterstellt, sollte jedoch mit dem Kenntnisstand des Umfragestellers abgeglichen werden. Dies muss im Ergebnis zwischen nachvollziehbaren Belangen von Benutzern und zukünftiger Funktionsfähigkeit des Schiedsgericht abgewogen werden. --Hans Haase (有问题吗) 13:40, 5. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich muss mich schon sehr wundern, wenn ein intelligenter Mensch von Zumüllen der Sozialgerichte durch die BA faselt. Die größte Zahl der dort anhängigen Klagen richtet sich gegen Bescheide zu Hartz IV und damit hat die BA wenig zu tun, weil es durch regionale Jobcenter versaut wird, wo überwiegend leider unfähige Bearbeiter am Werk sind. --Label5 (Kaffeehaus) 15:43, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Edits nach Umfrageende[Quelltext bearbeiten]

Achtung Trollalarm auf der Vorderseite. Da meinen einige sie müssten die Anstimmung bewachen. Komisch nur dass diese von den letzten Edits nicht berührt wird. Aber das müsste man ja lesen und nicht versuchen jemanden in einen EW zu lenken. --Label5 (Kaffeehaus) 21:27, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

hier sidn alle änderung seit der schliesung am 9.1 [1]-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 21:30, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten