„Wirtschaftsordnung“ – Versionsunterschied

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Träger der Wirtschaftsordnung in einer [[Demokratie|demokratischen]] Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten [[Selbstverwaltung]]sorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der [[Wirtschaftspolitik]], [[Finanzpolitik|Finanz-]] und [[Sozialpolitik]].
Träger der Wirtschaftsordnung in einer [[Demokratie|demokratischen]] Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten [[Selbstverwaltung]]sorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der [[Wirtschaftspolitik]], [[Finanzpolitik|Finanz-]] und [[Sozialpolitik]].


== Einzelnachweise ==
== anderer SHEIß ==
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Version vom 7. November 2011, 15:58 Uhr

Die Wirtschaftsordnung umfasst alle Regeln, Normen und Institutionen, die als meist längerfristig angelegte Rahmenbedingungen wirtschaftliche Entscheidungs- und Handlungsspielräume von Individuen und wirtschaftlichen Einheiten (Haushalt, Unternehmen) abgrenzen.[1]

Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen

Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der Wirtschaftsprozesse, die Frage der Eigentumsrechte, der Ort der Preisbildung, die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der Finanzwirtschaft.

  • Eigentumsverfassung: In sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind die Produktionsmittel verstaatlicht, kapitalistische sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.
    Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden. [2]
  • Ort der Preisbildung: Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
  • Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung: Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d.h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d.h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
  • Formen der Finanzwirtschaft: Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.

Träger der Wirtschaftsordnung in einer demokratischen Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik, Finanz- und Sozialpolitik.

anderer SHEIß

  1. D. Bender; H. Berg; D. Cassel; E.-M. Classen; G.Gabisch; L. Hübl; D. Kath; R. Peffekoven; J. Siebke; H.J. Thieme; M. Willms: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, 4. Auflage, München, Verlag Vahlen; 1990; ISBN 3-8006-1479-0
  2. Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 4. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2009. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009

Literatur

  • Hans Kaminski: OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns; Braunschweig: Westermann Verlag, 2005
  • Walter Eucken: Ordnungspolitik., Hrsg. Walter Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Münster, LIT 1999, ISBN 3-8258-4056-5
  • Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Hrsg. E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4
  • K. Paul Hensel: Grundformen der Wirtschaftsordnung. Marktwirtschaft - Zentralverwaltungswirtschaft, 3. Auflage, München (Beck), 1978