Zinnaer Münzvertrag

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Der Zinnaer Münzvertrag von 1667 wurde im Kloster Zinna, ca. 50 km südlich von Berlin, zwischen Kurbrandenburg und Kursachsen zur Vereinheitlichung ihres Münzwesens geschlossen. Der Münzvertrag definiert den 10½-Taler-Münzfuß („10½-Taler-Fuß“, Zinnaer Münzfuß).

Die beiden Staaten vereinbarten, als Münzfuß den 9-Talerfuß der Reichsmünzordnung von 1559/66 für den Taler beizubehalten, aber die Scheidemünzen leichter, nämlich im 10½-Talerfuß auszumünzen.

Mit dem Vertragsbeitritt des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1668 wurde zugleich vereinbart, den 10½-Talerfuß auch auf die Ausprägung der 2/3-, 1/3- und 1/6-Taler-Münzen anzuwenden.

Siehe auch

Literatur