Dreilicht-Spitzensignal

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Dreilicht-Spitzensignal
Auch das Schienenreinigungsfahrzeug führt das Dreilicht-Spitzensignal.
Mit der Umrüstung auf digitale Zielanzeigen werden Spitzensignale meist nachgerüstet (rechts).

Das Dreilicht-Spitzensignal ist ein Eisenbahnsignal für ein führendes Schienenfahrzeug in Europa. Analog dem Zugspitzensignal gibt es auch ein Zugschlusssignal.

Geschichte

Das Dreilicht-Spitzensignal wurde im Bereich der damaligen Bundesrepublik Deutschland zum 1. September 1957 verpflichtend mit Inkrafttreten der Spitzensignalverordnung vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 1268, verkündet am 29. August 1957) eingeführt. Dabei war eine Übergangszeit von zwei Jahren (für Bahnstrecken mit nicht technisch gesicherten Bahnübergängen) bzw. vier Jahren (für Strecken mit technisch gesicherten Bahnübergängen und Strecken ohne Bahnübergänge) vorgesehen. Während dieser Übergangszeit durften auf einer solchen Strecke wahlweise ausschließlich die alten oder ausschließlich die neuen Signale verwendet werden.

In Deutschland wurde das Dreilicht-Spitzensignal zuerst im Signalbuch von 1958 (Deutsche Reichsbahn) beziehungsweise 1959 (Deutsche Bundesbahn) erwähnt, die allgemeine Einführung erstreckte sich über einen längeren Zeitraum. Für Straßenbahnen und Stadtbahnen, die nach der BOStrab verkehren, gilt die gleiche Vorschrift. Teilweise ersetzt hier allerdings die beleuchtete Zielanzeige das dritte Spitzenlicht.

Näheres zur Bauart der Signallampen siehe unter Lokomotivlampe.

Internationale Vorschriften

Heute sind die elektrischen Signallichter von Schienenfahrzeugen im UIC-Kodex 534 (Signale und Signalstützen der Lokomotiven, Triebwagen und Triebzüge) geregelt. An beiden Stirnwänden müssen je zwei elektrische Signallichter auf gleicher Höhe zwischen 1,5 und 1,7 m über Schienenoberkante angebracht werden (für die Norges Statsbaner auch höher); der horizontale Abstand soll nicht weniger als 1,3 m betragen. Bei der DB AG, DSB, MÁV, NS, ÖBB und SBB ist zusätzlich ein drittes Signallicht in der Mitte oben erforderlich (Höhe nicht festgelegt).

Die Lichtstärke bei weißem Licht muss in der Achse bei den unteren Signallichtern zwischen 300 und 700 Candela betragen (abblendbar auf 100 cd), beim oberen Signallicht 150 bis 350 cd (abblendbar auf 50 cd); die Lichter müssen so gebündelt sein, dass die Lichtstärke in einem Winkel von 45° (horizontal) 20 bis 40 cd beträgt. Die Bahnen können die Spitzenlichter als Scheinwerfer mit einer Lichtstärke von 12000 bis 16000 cd aufblendbar gestalten, bei Hochgeschwindigkeitsverkehr von mehr als 250 km/h muss die Lichtstärke der unteren Scheinwerfer auf 40000 bis 70000 cd erhöht werden können.

Deutschland

Das Dreilicht-Spitzensignal ist das Nachtsignal „Zg 1“, das deutsche Eisenbahnzüge an ihrem vorausfahrenden Fahrzeug führen müssen. Die Ausführung des Signals unterliegt den Bestimmungen des § 14 EBO, konkretisiert durch die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) und mit Ausführungsbestimmungen geregelt im Signalbuch.

Der Abschnitt XII. der ESO „Signale an Zügen (Zg)“ bezeichnet das „Signal Zg 1 / Spitzensignal“ als „Kennzeichnung der Zugspitze“ und legt zunächst fest, dass als Tageszeichen kein besonderes Signal gegeben wird. Für das Nachtzeichen werden zwei Fälle unterschieden:

  • Wenn das erste Fahrzeug ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zeigt es vorn drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal)
  • Andernfalls zeigt es zwei weiße Lichter in gleicher Höhe.

Mit den Nachtzeichen soll ein herannahender Zug bei Dunkelheit erkannt und eindeutig von Straßenfahrzeugen unterschieden werden können. Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen.

Österreich

Eine 1044 der ÖBB mit Spitzensignal.

Im Signalbuch DV V 2 der ÖBB wird das Spitzensignal unter Abschnitt XIII. „Signale an Zügen und Fahrzeugen“ aufgeführt. Dort wird es unter § 30 „Zugsignale; Spitzen- und Schlusssignal“ als „drei weiße Lichter in Form eines Dreieckes mit nach oben gerichteter Spitze“ beschrieben.[1] Zur Anwendung kommt es zur Kennzeichnung des ersten Fahrzeuges einer Zug- oder Nebenfahrt.

Das Spitzensignal dient dazu, Straßenverkehrsteilnehmer von Schienenfahrzeugen leichter unterscheiden zu können. Weiters sollen sich annähernde Schienenfahrzeuge an Eisenbahnkreuzungen schneller erkannt werden.[2]

Im Bereich österreichischer Straßenbahnen trägt das Signal die Bezeichnung „Z 1“ (Spitzensignal), wobei die Stirnleuchte (oben) die Linienbezeichnung des Zuges enthalten darf. Die unteren Lichter müssen Scheinwerfer sein und gemeinsam ein gleichschenkliges Dreieck bilden. Es ist zu verwenden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern (Dämmerung, Dunkelheit, Tunnelstrecken).[3]

Schweiz

SBB Re 460 mit Spitzensignal.

In der Schweiz wird die Zugspitze mit einem Dreilichtsignal gekennzeichnet. Arbeitende Triebfahrzeuge zeigen auch im Zugverband hinten unten rechts ein weißes Licht (an in Vielfachsteuerung arbeitenden Triebfahrzeugen nur das letzte).

Rangierlokomotiven zeigen nachts beidseitig zwei weiße Lichter unten, welche zur Verringerung der Blendwirkung mit Streuscheiben abgeblendet sind, auf der als vorne definierten Seite zusätzlich oben ein beleuchtetes weißes V.[4]

Weblink

Quellen

  1. Österreichische Bundesbahnen: Dienstvorschrift V2 „Signalvorschrift“ (Ausgabe 1996); 10. Änderung 12/2005
  2. §49 (1) Eisenbahnkreuzungsverordung 2012 - EisbKrV vom 26. Juni 2012
  3. Straßenbahnverordnung 1999 - StrabVO vom 6. August 2002: Anlage 2, 5. Zugsignale sowie §42 (1) und §54 (7)
  4. Fahrdienstvorschriften (Bundesamt für Verkehr), Abschnitt R300.2 – Signale – A2015