Ärztlicher Psychotherapeut

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Ärztlicher Psychotherapeut ist eine Sammelbezeichnung für approbierte Mediziner, die eine psychotherapeutische Qualifikation nachweisen können.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Übersicht

Approbierte Mediziner können zwischen verschiedenen Weiterbildungen wählen, die therapeutische Elemente enthalten.

Fachärzte mit therapeutischer Behandlungsbefugnis sowie Ärzte mit der erworbenen Zusatzbezeichnung Psychotherapie (Fachgebundene Psychotherapie) werden zusammenfassend als Ärztliche Psychotherapeuten bezeichnet.

Im Rahmen ihrer Weiterbildung über jeweils fünf Jahre erwerben

  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

ohne zusätzliche Weiterbildung ihre psychotherapeutische Qualifikation. Dabei ist eine nachzuweisende Weiterbildungsleistung von 300 Stunden zu erbringen.

Andere Arztgruppen können erst nach Abschluss ihrer Weiterbildung eine Zusatzweiterbildung "fachgebundene Psychotherapie" erwerben. Die Zusatzweiterbildung "Psychoanalyse" steht allen Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung offen.

Die Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“ dürfen daher neben jeder Facharztbezeichnung geführt werden. Ärzte dürfen aber auch Titel fortführen, die nach älterem Recht erworben wurden.

[Bearbeiten] Abgrenzung zu anderen Bezeichnungen

Grundsätzlich darf die Bezeichnung „Psychotherapeut“ nur von Ärzten mit dieser Weiterbildung sowie von Psychologen mit ebfs. Zusatzweiterbildung in Psychotherapie (heißen dann in Abgrenzung Psychologische Psychotherapeuten)) geführt werden. [1]

Ohne entsprechende Zusatzausbildung bzw. Nachweis der Weiterbildung dürfen deshalb z.B. weder Psychologen und Neuropsychologen, noch Psychiater, Fachärzte für Neurologie (Neurologen), Fachärzte für Nervenheilkunde sowie Nervenärzte psychotherapeutisch tätig werden.

[Bearbeiten] Kritik

Die Angleichung des drastisch geringeren Ausbildungsumfangs für ärztliche Psychotherapeuten an die Ausbildung für psychologische Psychotherapeuten (300 vs. 4200 Stunden) war das Ziel einer Petition[2] an den deutschen Bundestag (Laufzeit bis 18. Dezember 2007).

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/index.html
  2. Petition zur Angleichung der Ausbildung für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge