Absender

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Oktober 2016 um 02:22 Uhr durch Jameskirk (Diskussion | Beiträge) (→‎Postwesen: Toten Link mit Memento von webarchive ersetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Absender oder Sender, veraltet Adressant, ist im informationstheoretischen Sinn eines Sender-Empfänger-Modells eine Person oder Einrichtung, die eine Nachricht (Sendung, Botschaft oder eine andere Information) durch ein Medium zum Empfänger (Adressat) übermitteln lässt.

Postwesen

Ein Absender im postalischen Sinn ist die Angabe des Namens und der Adresse zum Zwecke der Identifikation des Versenders. In Deutschland ist auf einem Briefumschlag der Absender in der oberen linken Ecke der Vorderseite anzubringen.[1] Die Angabe des Absenders ist jedoch nach dem Postgesetz (PostG) nicht verpflichtend. In der Schweiz bringt man den Absender ebenfalls in der linken oberen Ecke an.[2] In Österreich ist die Absenderangabe links oben im Bereich bis 40 mm von der Oberkante anzubringen. Wenn vom Platz nicht anders möglich, kann die Absenderangabe in Ausnahmefällen auf der Rückseite angebracht werden.[3] Bei handschriftlicher Adressierung wird der Absender gelegentlich auch links unten angebracht. Bei einem Kuvert mit Sichtfenster finden sich die Angaben in der Absenderzeile oben im Sichtfeld.

Früher waren folgende Platzierungen auf dem Kuvert üblich: Quer auf der linken Vorderseite und oben auf der Rückseite.

Da es früher öfter zu Problemen bei nicht zustellbaren Paketen kam, wurde in der DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregel, gültig ab 18. Januar 2005) festgehalten, dass der Absender mit vollständigem Namen und Adresse anzugeben ist.

Kommunikationstechnik

In der Kommunikations- und Nachrichtentechnik wird prinzipiell nur vom Sender gesprochen, der die Informationen an den Empfänger übermittelt. Die Übertragung kann hier über eine Funk-, Kabel- oder eine optische Verbindung erfolgen. Sender und Empfänger müssen aufeinander abgestimmt sein, damit die Informationen überhaupt und korrekt empfangen und ausgewertet werden können.

Transportwesen

Im Transportwesen ist der Absender Vertragspartner des Frachtführers. Für den Frachtführer entsteht aus diesem Vertrag die Verpflichtung, das Gut an den vereinbarten Ort zu transportieren und dort an den Empfänger auszuliefern. Dem Absender wiederum entsteht aus dem Frachtvertrag die Verpflichtung, die vereinbarte Fracht zu bezahlen.[4]

Siehe auch

Wiktionary: Absender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutsche Post (Memento vom 22. Januar 2014 im Internet Archive) (PDF; 1,8 MB)
  2. Schweizer Post (PDF; 67 kB)
  3. Österreichische Post (PDF; 748 kB)
  4. HGB §407 Frachtvertrag