Advocatus Diaboli

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Advocatus diaboli)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Der lateinische Ausdruck Advocatus Diaboli (Betonung auf dem a von Diaboli), zu deutsch ‚Anwalt des Teufels‘, bezeichnete in der römisch-katholische Kirche die Person, die im Verfahren der Selig- bzw. Heiligsprechung Argumente gegen die besprochene Persönlichkeit zu sammeln und vorzutragen hatte (seit 1983: Promotor Justitiae ‚Förderer der Gerechtigkeit‘). Als Gegenspieler trat der Advocatus Angeli ‚Anwalt des Engels‘ oder Advocatus Dei ‚Anwalt Gottes‘ auf, der für die Seligsprechung argumentierte.

Im weiteren Sinn wird im Bereich der Rhetorik jemand als advocatus diaboli bezeichnet, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören. Umgangssprachlich wird damit auch eine Person bezeichnet, die alles hinterfragt und grundsätzlich die Gegenposition einnimmt.

Häufig findet man auch die falsche Bezeichnung advocatus diabolus oder advocatus diabolicus. Diabolus ist falsch dekliniert (Nominativ statt des Genitivs), wohingegen diabolicus „der Teuflische“ bedeutet.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen