Amateurfunkrufzeichen

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Amateurfunkrufzeichen sind Rufzeichen für Funkstellen des Amateurfunkdienstes. Sie werden von den entsprechenden Verwaltungsbehörden oft nach bestimmten Schemata, die beispielsweise die Lizenzklassen, die geographische Lage oder die Verwendung der Funkstation berücksichtigen (beispielsweise als Klubstation oder Relaisfunkstelle), vergeben.

Allgemein

Ein Amateurfunkrufzeichen besteht aus einer Folge von Buchstaben und Ziffern, die nach bestimmten Schemata gebildet werden. Die ersten Zeichen, das ITU-Präfix, dient zur Kennzeichnung der Nationalität der Funkstelle. Diese Präfixe werden von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) festgelegt und in einem oder mehreren Blöcken den Staaten zugeteilt. Sie bestehen üblicherweise aus zwei Zeichen, von denen mindestens eines ein Buchstabe ist. Von einigen größeren Ländern werden Präfixe aus nur einem Zeichen benutzt, und in Ausnahmefällen werden drei Zeichen verwendet.

Allgemeines Schema für gültige Amateurfunkrufzeichen:

 NN9A, NN9NA, NN9NNA, NN9NNNA, A9A, A9NA, A9NNA, A9NNNA

Dabei bedeutet: N = Buchstabe oder Ziffer, A = Buchstabe, 9 = Ziffer. Von den ersten beiden Zeichen ist wenigstens eines ein Buchstabe; in den meisten Fällen dürfen die Ziffern 0 und 1 nicht einem Buchstaben folgen.

Deutschland

Die Anwendung bzw. Nennung der Rufzeichen im Amateurfunkdienst bei den verschiedenen Betriebsarten wird von der jeweiligen Betriebstechnik vorgegeben.

Die folgende Liste enthält die Unterteilungen des deutschen Rufzeichenkontingents, die von der Bundesnetzagentur für den Amateurfunkdienst vergeben werden. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Amateurfunkzeugnis. Diese Unterteilung gilt auf Grund der Amateurfunkverordnung und darauf aufbauend der Vfg. 12/2005 der ehemaligen RegTP[1].

Präfix Amtliche Amateurfunkzeugnis-
klasse
Verwendung
DA0 A Klubstationen – (nur Kurzzeitzuteilung, diese können aber verlängert werden)
DA1–2 A ausländische Funkamateure (z. B. NATO-Armeekräfte): Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DA3 A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix), (vorher: ausländische Funkamateure: Personen)
DA4 E experimentelle Funkstellen, (vorher: ausländische Funkamateure: Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DA5 A experimentelle Funkstellen. Der erste Buchstabe nach DA5 bezeichnet die Nutzung, z. B. DA5U* für PACTOR-Gateways
DA6 E ausländische Funkamateure (z. B. NATO-Armeekräfte): Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DA7–9 E Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)
DB0 A Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen (auslaufend Klubstationen)
DB1–9 A Personen
DC0 A Personen (auslaufend: Klubstationen)
DC1–9 A Personen
DD0 A Personen (auslaufend: Klubstationen)
DD1–9 A Personen
DF0 A Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DF1–9 A Personen
DG0 A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DG1–9 A Personen
DH0 A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen, Digipeater, Gateways)
DH1–9 A Personen
DI - DI-Rufzeichen werden seit 1950 für diverse Expeditionen und für Experimentalfunkstellen genutzt (kein Amateurfunkbetrieb)
DJ0 A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DJ1–9 A Personen
DK0 A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DK1–9 A Personen
DL0 A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DL1–9 A Personen
DM0A–Y A Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DM0Z A Relaisfunkstellen mit neuen Anwendungen, z. B. Echolink
DM1–9 A Personen
DN0 E Klubstationen
DN1–6 A Ausbildungsrufzeichen
DN7–8 E Ausbildungsrufzeichen
DN9 - unbelegt (vorher: Ausbildungsrufzeichen für ausländische Funkamateure (vgl. DA1–2, DA6))
DO0A–R E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen (auslaufend: Klubstationen)
DO0S–Y E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DO0Z E Relaisfunkstellen mit neuen Anwendungen, z. B. Echolink
DO1–9 E Personen
DP0–1 A Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen und Experimentalfunkstellen an exterritorialen Standorten
DP2 E Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen und Experimentalfunkstellen an exterritorialen Standorten
DP3–9 A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)
DQ A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)
DR A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)

Außerdem gelten für die Verwendung in Peilsendern (für Fuchsjagd oder Amateur Radio Direction Finding) die Rufzeichen MO, MOE, MOH, MOI, MOS und MO5 jedem Funkamateur als zugeteilt.

Zu fast allen oben aufgeführten Präfixen werden auch Rufzeichen mit einstelligem Suffix als Klubstationsrufzeichen ausgegeben. Genauere Informationen zur Rufzeichenvergabe findet man in der Mitteilung 151/2005[2] der Bundesnetzagentur.

Die Inhaber deutscher Amateurfunkrufzeichen können seit Juni 2006 über ein Abfrageportal der Bundesnetzagentur[3] abgefragt werden.

Privatrechtlich zugeteilte Rufzeichen Sendegenehmigung Verwendung
DE - Empfangsamateure (keine Funkamateure im Sinne des Gesetzes), Rufzeichenvergabe durch den Deutschen Amateur Radio Club
DE0AAA bis DE0PZZ - Empfangsmeister (DEM) 10.816 Möglichkeiten; Rufzeichenvergabe durch den Deutschen Amateur Radio Club
DE0QAA bis DE0QZZ - Ausbildungsempfangsstationen in Ortsverbänden des DARC/VFDB und auch an Schulen, 676 Möglichkeiten; Rufzeichenvergabe durch den Deutschen Amateur Radio Club
DE0RAA bis DE0ZZZ - Empfangsmeister (DEM) 6.084 Möglichkeiten; Rufzeichenvergabe durch den Deutschen Amateur Radio Club
DE1AAA bis DE9ZZZ - Kurzwellenhörer (SWL) 158.184 Möglichkeiten; Rufzeichenvergabe durch den Deutschen Amateur Radio Club

Österreich

Ein Rufzeichen baut sich in Österreich wie folgt auf: Es beginnt immer mit dem Präfix OE. Danach folgt eine Zahl und ein Suffix, das aus zwei oder drei Buchstaben besteht. Die Zahl zeigt an, wo sich die Station befindet. Jedes Bundesland hat seine eigene Nummer. Die Nummern sind wie folgt verteilt:

1 Wien
2 Salzburg
3 Niederösterreich
4 Burgenland
5 Oberösterreich
6 Steiermark
7 Tirol
8 Kärnten
9 Vorarlberg

Die Ausnahme bildet die Zahl 0. Sie wird für österreichische Stationen in internationalen Gewässern, für Luftfahrzeuge und Clubstationen verwendet. Weiters werden besondere Präfixe vergeben wie z. B. OE50 für das 50-Jahre-Jubiläum des OEVSV oder OE75 für 75 Jahre Amateurfunk in Österreich. Diese Sonderpräfixe können beantragt werden.

Das Suffix besteht aus zwei oder drei Buchstaben und wird in Österreich normalerweise nur einmal vergeben. Somit ist es möglich, das Suffix in ein anderes Bundesland mitzunehmen. Das heißt also, wenn beispielsweise der Wiener OE1ABC nach Kärnten zieht, dann muss er nur den Präfix auf OE8 ändern lassen. Die zweistelligen Suffixe sind mittlerweile sehr selten geworden. Sie wurden nämlich nur von 1954 bis 1964 vergeben.

Bei mehrstelligen Suffixen kann dem ersten Buchstaben noch eine besondere Bedeutung zukommen: X... Klubstationen oder Repeater, Y... Rufzeichen einer (X)YL (weiblicher Funkamateur), Z... Befristetes Rufzeichen für ausländische Amateure, die sich länger in Österreich aufhalten.

Wenn man sich in Österreich weniger als drei Monate an einem anderen Ort aufhält oder mit einem Mobilfunkgerät unterwegs ist, dann fügt man an das Rufzeichen einen Schrägstrich und die Nummer des Bundeslandes an, in dem man sich gerade befindet. Das heißt also, wenn sich zum Beispiel ein Funkamateur aus Wien mit dem Rufzeichen OE1ABC für weniger als drei Monate nach Tirol begibt und dort seine Funkstation betreibt, muss er das Rufzeichen OE1ABC/7 verwenden.

Seit dem 12. November 2008 können auch in Österreich die Suffixe /m für Mobilbetrieb und /p für Portabelbetrieb verwendet werden.[4]

Weltweit

Adressen von Funkamateuren weltweit (soweit sie oder die Lizenzbehörde die Daten zur Veröffentlichung bereitgestellt haben) können in sogenannten Callbooks nachgeschlagen oder teilweise auch durch Eingabe des Rufzeichens im Internet, zum Beispiel bei qrz.com[5] abgefragt werden.

Einzelnachweise

  1. Vfg. 12/2005 der ehemaligen RegTP (PDF-Datei; 20 kB)
  2. Mitteilung 151/2005 der Bundesnetzagentur (PDF-Datei; 17 kB)
  3. Abfrageportal der Bundesnetzagentur
  4. Novelle zum Amateurfunkgesetz (PDF-Datei; 57 kB)
  5. www.qrz.com